Heft 
(1903) 12
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17. (8. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

Von den mancherlei Ungenauigkeiten des Verfassers der Fürsten­chronik ist für das Verständnis der älteren märkischen Geschichte am verhängnisvollsten die Behauptung geworden, dass erst Johann I. und Otto III. den Barnim und den Teltow von einem dominus Barnem er­worben hätten, unter welchem letzteren man jetzt fast allgemein den Herzog Barnim von Pommern verstehen zu sollen glaubt.

Hier hätte die Kritik doch wohl die Pflicht gehabt, sich zunächst mit der Frage auseinauderzusetzen, ob eine pommersche Herrschaft über die betreffenden Landschaften sich auch nur wahrscheinlich machen lässt. Wo sind denn die Spuren einer solchen im Barnim und vollends im Teltow? Die Pommerufürsten waren inbezug auf geistliche Stiftungen doch keineswegs zurückhaltend; selbst in der Peripherie ihres noch keineswegs gefestigten Besitzes liebten sie es, Klöster zu gri'mden, so Dargun, so Broda, so Gramzow. Was in aller Welt sollte sie gehindert haben, im Barnim oder Teltow Prämonstratenser oder Cisterzienser an­zusetzen, wenn diese Landschaften wirklich etwa 50 Jahre in ihrem ungestörten Besitze sich befunden hätten.

Welch klägliche Rolle spielen die Söhne Ottos I., wenn sie in 36 jähriger Regierung es nicht gewagt, versucht, erreicht haben sollten, ihr Gebiet über die Havel oder den Rhin hinaus auszudehnen. Und

im Gegensatz dazu, welch fabelhafte Energie und Tüchtigkeit, welche

märchenhafte Fülle von Glück und Erfolg weist man den Brüdern

Johann I. und Otto III. zu, unter deren Regierung das gehäuft erscheint, was früher in unbegreiflicher Weise unterlassen und versäumt war.

Freilich wäre es ein Verbrechen an der geschichtlichen Wahrheit, wenn ein Forscher sich souverän berechtigt hielte, Licht und Schatten nach seinem Gutdünken so zu verteilen, dass möglichst jedem Regenten sein Lorbeeranteil zugewiesen würde. Eine solche ausgleichende Gerechtig­keit würde etwa die Kriege und Siege von 1864 und 66 in die Regierungs­zeit Friedrich Wilhelms IV. verlegen, damit nicht zuviel Rmnesglanz

auf das Haupt Wilhelms I. falle. Nein, es hat gewiss schwache, faule, schlechte, unglückliche Regenten gegeben, von deren Regierungszeit nichts zu sagen ist, aber ich bestreite, dass diese Kriterien auf die Söhne Ottos I. Anwendung finden dürfen.

Unter Verwerfung des Zeugnisses der märkischen Fürstenchronik, dass Teltow und Barnim erst um P230 brandenburgisch geworden wären, behaupte ich:

1. Der nördliche Teltow, der Barnim und mindestens das Gebiet Zehdenick, Gransee, Löwenberg ist von Otto II. okkupiert und dauernd behauptet worden.

2. Das Land Ruppin, Rheinsberg-Fürstenberg ist spätestens ebenso wie die südliche Uckermark von Albrecht II. okkupiert worden, der auch den Teltow und Barnim kolonisiert hat.