17. (8. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
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auch die Städte Alt-Landsberg und Bernau waren wahrscheinlich ehedem Burgen, die übrigen obengenannten Befestigungen heissen Oppida, weder offene Dörfer noch mit Mauern umgebene und mit Privilegien versehene Städte, sondern ein Mittelding zwischen Dorf und Stadt, natürlich oder künstlich befestigt.
Im einzelnen habe ich in meiner oben zitierten Arbeit die Bedeutung der auffällig grossen Zahl von Befestigungen des Barnim zu erklären versucht und beschränke mich hier darauf, den Schluss zu ziehen, dass das Befestigungsnelz des Barnim eine friedliche Erwerbung desselben ausschliesst.
Sollte auch die Sprache dieser Urkunden nicht verstanden werden, so muss doch jeder Widerspruch verstummen vor dem Zeugnis Albrechts II., der 1209 oder 1210 sich an den Papst Innorenz III. mit einem Briefe wandte, der im wesentlichen diesen Inhalt hatte. Der Markgraf bittet den Papst um Überweisung der Bischofszehnten eines bedeutenden Teiles der Mark, welcher durch seine, seines Bruders, Vaters und Grossvaters Bemühungen den Iländen der Heiden entlassen sei. Diese seien von ihm und seinen Vorgängern gewaltsam vertrieben worden und er beabsichtige, nunmehr christliche Ansiedler an deren Stelle zu setzen. Da aber die vertriebenen Slaven immer wieder versuchten, ihre früheren W T ohnsitze zurückzuerobern, so müsse er eine zahlreiche Ritterschaft zu deren Abwehr halten. Für diesen Zweck bedürfe er der vollen Steuerkraft des zu besiedelnden Territoriums, doch wolle er ein Drittel der Bischofszehnten zur Gründung eines Kollegiat- stiftes in dem bezeichnten Kolonialgebiet verwenden, das direkt dem Papste unterstellt werden soll. Das in Rede stehende Besiedelungsobjekt wird als im Sprengel von Brandenburg liegend bezeichnet und bildete fast die Hälfte dieser Diözese.
Solange es nicht gelingt ein Gebiet westlich der Havel und Nuthe nachzuweisen, auf welches die von Markgraf Albrecht persönlich angegebenen Kennzeichen zutreffen, und das wird nie gelingen, so kann es sich in dem pästlichen Schreiben nur um den Barnim und Teltow handeln.
Es hat gar keinen Sinn und ist historisch unzulässig, wenn man sich immer wieder auf das Zeugnis der märkischen Fürstenchronik beruft; der Bericht Arnolds von Lübeck und die Aussagen Albrechts II. wiegen unendlich viel schwerer, als die Darlegungen des Dominikaners von Seehausen aus späterer Zeit. Man wird sich vielmehr dazu verstehen müssen, die vergessene Linie der Finowniederung von der Oder bis zur Havel, die eine ausgezeichnete Grenze abgiebt, als solche anzuerkennen, die bisherige Geschichtsauffassung zu korrigieren und die Erwerbung und Besiedelung des Barnim auf das Konto Ottos II. und Albrechts II. zu setzen, wodurch Johann I. und Otto 111. schon ein wenig entlastet
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