17. (8. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
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der Bischof von Ilavelberg eine Souveränität, die den Landesherren in diesem Gebiete nicht die gerade für militärische Operationen notwendige Bewegungsfreiheit gestattete. Überdies erstreckte sich bis ins dreizehnte Jahrhundert das Mecklenburgische Fürstentum Werle, östlich der Dosse weit nach Süden hinab, sodass nur von Kyritz über Neustadt oder Wusterhausen, nachdem das Territorium zwischen Dosse und Temnitz erobert war, ein Weg nach Osten vorhanden war. Das Land Wusterhausen aber, durch welches diese einzige Passage führte, befand sich in den Händen der Plothos, die sich Herren von Gottes Gnaden nennen und mit einer Selbständigkeit in ihrem Besitze schalten, welche kaum eine Parallele auf märkischem Boden hat. Nur die Edlen von Arnstein und Grafen von Limlow dürfen sich des gleichen Vorrechts in Ruppin rühmen, und durch dies Land, das den Arnsteins seit Anfang des dreizehnten Jahrhunderts gehörte, hätten die Askanier gleichfalls hindurch gemusst, um ihren „Altbarnim“ zu erreichen. Wenn Albrecht II. nicht bloss jeweilige Verwüstungszüge gegen die Slaven unternommen, sondern pominersche Gebiete dauernd besetzt hat, wie seltsam wäre es, dass er einen Weg durch Territorien fremder Souveränität gewählt haben sollte. Aber auch aus anderen Gründen ist die Behauptung zu verwerfen, dass die Pommernzüge von der Priegnitz ausgegangen wären.
Schon Otto II. ist von Nauen aus über den Glin an der Havel nordwärts vorgedrungen, indem er über die Befestigungslinie Kremmen, Schwant, Vehlefanz die Burg Bötzow bis an die Havel vorschob, nicht um den Havelübergang zu sperren, sondern um ihn zu gewinnen. Wer von Oranienburg nach Norden will, kann dies auch heutigen Tages nicht auf dem westlichen Ufer des Flusses, wo Sümpfe jede Passage unmöglich machen; er muss die Havel überschreiten und auf der Ostseite des Flusses, also im Barnim — drei Kilometer weit die dort vorhandene, trockne Strasse benutzen, um dann nochmals die Havel zu überschreiten. An diesem Punkte lag'das alte^Kastrum Neumühl, dazu bestimmt den Flussübergang zu schützen. Diese beiden Befestigungen zu dem eben erwähnten Zweck müssen entstanden sein zu einer Zeit, wo der gegenüber liegende Barnim noch nicht im vollen unbestrittenen Besitz der Askanier sich befand; sagen wir, um eine Zahl zu nennen, um 1190. Von’Neumühl aus über Nassenheide führt ein Weg direkt nach Zehde- nick, ein zweiter über Löwenberg nach Gransee; beide Wege aber haben die Eigentümlichkeit, dass sie, die Trockenheit suchend, kaum eine Ortschaft berühren.
Eben dies ist ein sicheres Merkmal, dass wir es hier mit zwei alten Militärstrassen aus der Okkupationszeit zu tun haben, die zu den drei Burgorten Löwenberg, Gransee und Zehdenick führten, welche ein Gebiet umschliessen, östlich von der Havel, westlich voii einer ausgedehnten Niederung, nördlich von den Granseeer Gewässern geschützt. Ein an
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