Heft 
(1903) 12
Seite
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86 17. (8. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

scheint. Die uns erhaltene Landiner Vertragsurkunde giebt nicht die Grenzen des abgetretenen Landes an, sondern die neuen Grenzen zwischen Brandenburg und Pommern, nämlich die Welse von der Mündung in die Oder an bis Passow, von dort die Mitte des Randowbruches und der Löcknitz bis zur Ucker, von hier quer hinüber bis zur Zarow, einem Flüsschen, das aus den Friedländer Wiesen sich entwickelt und für kaum eine Meile dieGrenze gegen Pommern bildet. Diese Angaben sind nicht, wie man oft behauptet hat, befremdend unvollständig, sondern sehr genau; denn südlich von der Zarow grenzte au das Uckerland das bereits brandenburgische Land Stargard und weiter das Gebiet der Linie Feld- berg-Angermünde bis zur Oder an; daher schweigt die Landiner Urkunde über die West- und Südgrenze, weil dieselbe für den vorliegenden Zweck völlig belanglos war.

Dass die Askanier vor 1230 in das Uckerland eingedrungen sind, darüber ist kein Zweifel. Bereits 1244 war Liebenwalde der Sitz eines Piopstes der Brandenburger Diözese, ein Ort, der seine Bedeutung ver­mutlich seiner Lage als Hafenplatz verdankte und den im Werbellin liegenden Kastren als Ai-senal und als Reserve diente. Die ältesten Templiner Urkunden sind verloren gegangen. Lychen erhielt 1248 von dem Markgrafen das Stadtrecht. Oderberg ist um 1213 angelegt worden. Nach einer Urkunde vom Jahre 12(51 bestand in Greiffenberg ein Hospital, welches bereits von den Vorfahren des damaligen Besitzers Johann von Gi'eiffenberg gestiftet war. Eine Ritterfamilie von Boitzenburg er­scheint in brandenburgischen Diensten schon seit 1213. Dem Kloster Walkenried schenkten Johann I. und Otto III. 1236 einen See Colpin mit 100 anliegenden Hufen. Für diesen Besitz gewährt der Bischof Wilhelm von Havelberg am 1(5. Januar 1237 dem Kloster die Zehnt­freiheit. Dasselbe tut am 2. August 1237 der Bischof Gernaud von Brandenburg, dessen Domkapittel am 4. August 1237 obige Schenkung bestätigt. Am 29. April 1247 wiederholt der Bischof Ruthger von Brandenburg unter Zustimmung des Domkapitels die Zehntschenkung für 100 Hufen, welche Walkenried in der Uckermark besass. Offenbar ist der Bischof von Havelberg durch den auch in seinem Sprengel häufigervorkommenden Namen Colpin getäuscht, der Ansicht gewesen, dass ihm die Bischofszehnten zuständen, oder die Grenzen der Bistümer Havelberg und Brandenburg waren an diesem Punkte noch schwankend. Jedenfalls trug Brandenburg den Sieg davon und an der Identität des Objektes von 1237 und 1248 wird nicht zu zweifeln sein. Dieses Colpin aber liegt östlich von Templin, was daraus zu schliessen ist, dass nach einer Urkunde vom Jahre 1281 dort eine Niederlassung der Viktoriner vonJasenitz sich befand. Seit den sechsziger Jahren des 13. Jahr­hunderts verkaufte Walkenried seine allzu entlegenen pommerschen Besitzungen; wahrscheinlich ist um jene Zeit auch Colpin durch Kauf