Heft 
(1903) 12
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17. (8. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

noch 1274 diesen Strich als Bestandteil seines Sprengel» reklamierte. Die Askanier hatten bei ihrem vielfach gespannten Verhältnis zu den Brandenburger Bischöfen gar keinen Anlass, alle ihre Erwerbungen in der Mark dieser Diözese einzuverleiben, sie benutzten vielmehr die Streitigkeiten der beiden kirchlichen Würdenträger von Brandenburg und Meissen in der Weise, dass sie daraus Kapital schlugen, um möglichst gute Geschäfte mit den kirchlichen Abgaben zu machen. Wir linden deshalb die im Barnim und der südwestlichen Uckermark allgemein durchgeführte Dotierung der Pfarren mit 4 Hufen Landes im Teltow selten, und zwar mit einer einzigen Ausnahme nur im äussersten Nord­westen und im Osten der Landschaft. Nur zaghaft breitete sich der Sprengel von Brandenburg hier aus, die Stiftsmatrikel von 1459, die allerdings auf sehr veralteten Angaben speziell für den Teltow be­ruhen muss, nennt südlich der Spree als brandenburgisch bloss Teltow, Schöneberg, Schmargendorf, Slansdorf (Slatdorf am Schlachtensee?), Zehlendorf, lauter Orte des Gebietes zwischen der Becke, Spree und Havel, das so als älteste askanische Erwerbung auch hierdurch bestätigt erscheint; ausserdem werden nur Gross- und Klein-Ziethen, sowie Mitten­walde nebst Deutsch- und Slavisch-Wusterhausen zum Sprengel von Brandenburg gezählt, und zwar zur Propstei Spandau-Potsdam, eine so auffallende unnormale Verbindung, dass sie ihre Erklärung lediglich in dem Gange der askanischen Okkupation findet.

Albrecht II. war der Schwiegersohn Konrads von Landsberg, der im Jahre 1210, ohne männliche Erben zu hinterlassen, starb. Möglich, dass der Markgraf die Bedrängnisse von Konrads Nachfolger Dietrich benutzt hat, um Coepnick zu besetzen, wenn dies nicht bereits früher geschah und, um eine bessere Südgrenze des Teltow zu erlangen, bis zur Notteniederung vorging, die nur an 2 Stellen Passagen besass und deshalb durch die beiden Kastra Wusterhausen und Mittenwalde geschlossen wurde. Zur Dotierung der letztgenannten Burgen gehören Hebungen auf Mahlow, Klein-Kienitz, Gerhardsdorf, Dahlewitz, Selchow und Wasmersdorf. Das Landbuch hat aber auch die Notiz, dass der Landesherr im Teltow ge­wisse Güter besitzt, die er beliebig einem Kastrum übertragen könne. Es sind dies die Prekarie und der Wagendienst in Tempelhof, Marten­dorf, Marienfelde, Gudensdorf, Lichterfelde und Rudow, vielleicht die Überbleibsel der früheren Dotierung des Kastrum» Kölln, wozu sie wenigstens lokal am meisten geeignet erscheinen.

Es sind also vier Perioden in der Okkupation des Teltow zu unter- sheiden; die älteste ist die Besetzung des Beeketerrains, von Potsdam- Spandau aus, das durch die Burgen Teltow und Kölln geschlossen ward, dann die Erwerbung der Striche bis zur Grenze der Herrschaft Zossen von Kölln, Saarmund, Teltow und der neuen Burg bei Drewitz aus, ferner zur Verstärkung der Brücke vom Havellande nach dem Barnim