Heft 
(1903) 12
Seite
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19. (9. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

pfarrer Krüger, hieran schlossen sich verschiedene Toaste und Begrüssungs- reden an, und den Abschluss der Feier bildete die Vorführung von lebenden Bildern aus der Geschichte von Lieberose, nämlich: 1. Bild: 1302. Mark­graf Dietrich der Jüngere, genannt Dietzmann, von Thüringen, von Lausitz und Ostmark, mit ihm Ritter Günther und Johann von Geylnow, überreicht an Bürgermeister und Ratmannen die Stadturkunde. 2. Bild: 1519. Jakob und Richard von der Schulenburg nehmen von der Standesherrschaft und Stadt Lieberose Besitz und überreichen grössere Bestätigung der Freiheiten der Stadt. 3. Bild: 1634. Kroaten plündern und zünden die Stadt an. 4. Bild: 1624. Frau Marianna Hedwig von Tscliirnhaus, verwitwete Frau von der Schulenburg, mit ihrem Sohne Heinrich Joachim, dem späteren Majoratsstifter, und andere wohlhabende Männer und Frauen teilen an die Abgebrannten Gaben aus. 5. Bild: 1778. Graf Georg Anton tot. Die Liebe­roser Schützengilde hat das Schloss besetzt. Die von Podewills ziehen ab. Auf der anderen Seite ziehen die von Schulenburgs ein und werden will­kommen geheissen. 6. Bild: 1871. Siegreiche Rückkehr der Lieberoser Mitkämpfer. 7. Bild: Patriotische Huldigung vor Sr. Majestät dem Kaiser.

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Die Veranlassung zu der Feier gab, wie erwähnt, die Orginalurkunde von 1302, die im Stadtarchiv nebst einer Urkunde Karls IV. vom Jahre 1377 und 5 Schulenburgischen Urkunden aufbewahrt wird. Da die Bestätigungs­urkunde von 1302 bisher nur in einer im Jahre 1754 erschienenen Biographie des Landgrafen Dietrich von Joh. Georg Lebrecht Wilke*) abgedruckt ist, so dürfte es sich verlohnen, sie hier nachstehend wieder zu geben. Der Abdruck erfolgt nach dem genannten Werk,'die Übersetzung nach der des Oberpfarrer Krüger in der zum Stadtjubiläum veröffentlichten Festzeitung: **)

In nomine domini Amen.

Facta modernorum que rite et racionabiliter in esse transeunt, si ad noticiam futurorum transiredesiderant, prudentum adinvenit discrecio, ut ea litterarum imprimantur apicibus et sigilli seu sigillorum appensione vel appensionibus roborentur. Hinc est quod nos Theodericus dei gratia Junior Lantgravius Thuringorum, orientalis et Lusaeiae Marchio, vesti- giis nostrorum antecessorum fide- lium, videlicet Ileinrici quondam Marchionis Misnensis felicis recorda-

In des Herrn Namen!

Wenn die Taten der Lebenden, die richtig und vernünftig ins Dasein übergehen, zur Kenntnis der künftig Lebenden zu kommen wünschen, so hat die Entscheidung des Verständigen es erfunden, dass sie mit Schrift ein­gegraben und mit Anhängung eines oder melirer Siegel fest und gewiss gemacht werden. Daher kommt es, dass wir, Dietrich der Jüngere, durch Gottes Gnade Landgraf von Thüringen, Markgraf der Ostmark und der Lausitz, den Fusstapfen unserer

*) Wilkii Ticemamms sive Vita illustris principis Theodorici junioris etc. Lipsiae 1754. S. 164 ff. Diploma No. 130.

**) Die Festzeitung wurde vom Referenten in der Sitzung der Brandenburgia am 10. Dezember 1902 (vgl. Monatsblat XI, S. 445) vorgelegt und daran einige Worte über die Bedeutung der Urkunde für die Geschichte der Niederlausitz geknüpft.