3. (1. ordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres.
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aus der Person des Erbpächters Schutzjuden Wulff. Innei’halb der Gemarkung Rixdor f liegt e ine Juden wiese, die meines Wissens einer ähnlichen Zufälligkeit ihren Namen verdankt. Wenn' in der BestäTTgüngs- foriflelgesagt wird, dieTudemviese iiegcTtTh Tiergarten, so ist darunter der sogenannte Kleine Tiergarten zu verstehen, der früher viel grösser war, als die kümmerlichen jetzigen Reste zwischen der Strasse Alt- Moabit und der Thurmstrasse. Rer Kleine Tiergarten war ein Teil der seit unvordenklicher Zeit im freien Eigentum der Stadtgemeinde befindlichen grossen berlinischen Stadtheide, welche sich einstmals etwa von Monbijou und der Friedrich Wilhelmstadt bis nach der Jungfernheide erstreckte. — Da die Landesherren ihr Wild, (namentlich Hirsche), welches vom Grossen Tiergarten über die Spree nach der berlinischen städtischen Heide auf dem rechten Spreeufer wechselte, sich zu erhalten wünschten, so hatten sie schon lange ein Auge auf die an das rechte Spreeufer angrenzenden städtischen Heideparzellen geworfen. Im Jahre 1656 wurde nun, um dem Grossen Kurfürsten gefällig zu sein, vom Magistrat zu Berlin der längst des Flusses sich hinziehende, nunmehr als Kleiner Tiergarten bezeichnete Teil der Stadtheide, die, wie erwähnt, damals noch weit grösser als jetzt war, bereitwilligst an die landesherrliche Domänenkammer abgetreten. Vgl. S. 20 in meinem gedruckten „Bericht über den Königl. Botanischen Garten zu Berlin abgestattet in der Gemischten Deputation des Magistrats Sitzung vom 21. Juni 1897 (Berlin 1897 Druck von Carl Koepsel’s Buchdruckerei.) Allerdings hat der Landesherr dafür ein Äquivalent zu geben versprochen, auch deshalb dem damaligen Ingenieur Memhard mittels Erlasses vom 20. Mai 1655 aufgetragen, solches auszumessen und dem Oberforstmeister anbefohlen, soviel Holz aus der Jungfernheide dem Magistrat von Berlin zu überweisen, als ihm im Kleinen Tiergai’ten abgetreten wurde. Es ist aber bei diesen Versprechungen geblieben und der Berliner Stadtsyndikus Christian Benjamin Wackenroder bemerkt in seinem Corpus Bonorum, das ist ein Verzeichnis des Besitztums der Stadt Berlin vom Jahre 1771 mit Betrübnis, dass, obwohl oftmals nach der bezeichneten Richtung hin alleruntertänigste Ansuchen vorgebracht wurden, dennoch denselben keine Folge geleistet worden seien, und er schliesst mit den Worten: „Inmittelst erhellet hieraus, dass ein grosser Teil des Kgl. Tier-Gartens, städtischer Grund und Boden sei.“ Einen Teil von dieser rechtseitigen altberlinischen Stadtheide, Wiesen- und Bruchland, eben jene Juden-Wiese, ist seit alter Zeit der St. Nikolaikirche zugefallen. Gegenwärtig ist Besitzer der Judenwiese in der Hauptsache Herr Benno Beer, zufällig auch jüdischen Glaubens. Herr Beer steht in Begriff, davon an die Stadt Berlin 9000 qm Bauland und eine Uferstrasse von 15 m Breite als Fortsetzung des Wikinger- und Hansa-Ufers abzutreten und das Vorkaufsrecht mit