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7. (5. ausserordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres.
ganzen über 20 Mark kostete, incl. 15*) Mark Lohn und Kost für den Meister. Schliesslich gehört sie gar nicht zum Jahre 1546, sondern ist fast ein halbes Jahrhundert älter; wurde im Jahre 1546 etwa eine Erneuerung der älteren Statue in Stein ausgeführt, wie man aus der Jahreszahl an ihrem Stützpfeiler schliessen kann, so geschah auch dieses vor der Vollziehung und Veröffentlichung des Patents über die Errichtung des Priegnitzschen Landgerichts; und wie überhaupt in dieser eine Ehrung der Stadt Perleberg erblickt werden kann, welche der monumentalen Verewigung wert erachtet wurde, entzieht sich meinem Verständnis.
7. ( 5 . ausserordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres
Montag, den 29. Juni 1903.
Wanderfahrt nach Potsdam zur Besichtigung von
Sanssouci.
Vom Potsdamer Bahnhof fuhr die Gesellschaft mit einem Vorortszug bis zur Station Charlottenhof. Hier begrüsste unser Mitglied Herr I)r. Netto, welcher die Führung übernommen hatte, die Erschienenen und führte sie die Viktoriastrasse entlang zum südlichen Hände des Parkes von Sanssouci. Die Viktoriastrasse überbrückt den Schaafgraben, welcher von der Havel her gezogen worden war, um zur Zeit Friedrichs des Grossen das Wasser für die Wasserkünste zu liefern. Unweit des Südeinganges zum Park liegt das Schlösschen Charlottenhof, dem wir den ersten Besuch abstatteten. Dieser Teil des Parkes von Sanssouci ist der jüngste und wurde erst von Friedrich Wilhelm IV. angelegt, als er noch Kronprinz war. ln dem Schlösschen wohnte er und seine Gemahlin Elisabeth, und auch Alexander von Humboldt hatte hier ein Zimmer. Das Schlösschen ist im Stil einer italienischen Villa erbaut. Die Wände und die Fensterladen sind braun gestrichen. Vor seinem westlichem Portal liegt der Dichterhain mit den Büsten von Schiller, Goethe, Herder u. a. und mit einigen Kunstwerken in Bronze und Marmor. Hinter dem Dichterhain ist das Hippodrom angelegt worden.
*) Herr Gymnasialdirektor Vogel bat mir zu verschiedenen Zeiten zwei Abschriften mitgeteilt. In der einen steht vifteyen, in der anderen vifteygen. Beide Formen sind identisch und bedeuten fünfzehn; das g in der zweiten Lesung ist unorganisch und dient, wie häufig im Mndd., zur Scheidung der Vokale. An veftich, vifticli = 50 ist nicht im entferntesten zu denken.