G. Sello, der Roland za Perleberg und andere märkische Rolande.
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Aus beiden Motiven, dem satyrischen Inhalt der Malerei und der musizierenden Figur, mag dann die Phantasie des Erfurter Bildhauers die Anregung zur Schaltung des Magdeburger Eulenspiegelbildes empfangen haben.
Während der vorstehende (in der Hauptsache Anfang 1903 geschriebene) Aufsatz sich in der Druckerei befand, erschien das Buch von K. Heldmann: Die Rolandsbilder Deutschlands in dreihundert
jähriger Forschung und nach den Quellen. Beiträge zur Geschichte der mittelalterlichen Spiele und Fälschungen. (Halle a. S. Max Niemeyer). Dasselbe als Ganzes zu würdigen, ist hier weder Ort noch Zeit. Es genügt für jetzt die Feststellung, dass der Hallesche Historiker hinsichtlich der Bedeutung des Perleberger Roland nicht bloss auf dem Standpunkt S. Rietschels steht, sondern denselben, wie in solchen Fällen gewöhnlich, noch stärker pointiert. „Noch deutlicher (so sagt er S. 144) tritt jener Zusammenhang (mit dem Gerichtswesen) hervor bei dem Roland von Perleberg. Zu Perleberg wurde 1546 das Landgericht der Priegnitz errichtet, mit dem sogleich Johann Konow, der Bürgermeister der Stadt, belehnt wurde. Und merkwürdig: der Pfeiler, der den 15 Fuss hohen Roland von Perleberg stützt, trägt genau die Jahreszahl 1546! Jedes weitere Wort ist da überflüssig für den, der sich nicht von vornherein auf eine bestimmte Theorie über die Rolande festgelegt hat.“ 1 leidmann zielt damit an dieser Stelle, wie eine Anmerkung dartut, auf Stappenbeck und Zöpfl, eine zwecklose Waffenübung, aber keine ungefährliche; denn der zurückprallende Pfeil trifft den Schützen selbst. Mit den geringen Quellen für die Geschichte des Perleberger Roland hat sich Heldmann methodisch nicht befasst; seine Gewährsmänner sind Stappenbeck, Zöptl, Hopfner „bei Ililtl“ (richtiger „bei L. Schneider“), Beringuier und der diesem vom Magistrat zu Perleberg mitgeteilte Auszug aus der Perleberger Chronik von H. Weudt. Wenn er auch mich zitiert, so ist das blosse Arabeske; den Perleberger Roland habe ich bisher nur einige Male gelegentlich erwähnt, aber nicht ex professo behandelt.
Die Eintragung in das „Rote Buch“ in der Form, wie er sie nach Beringuier-Wendt mitteilt, zeigt ein paar sprachliche Auffälligkeiten, durch welche ein Forscher, der die Prüfung der Roland-Quellen eigens auf seine Fahne schreibt, und so scharf über die kritische Befähigung anderer aburteilt, sich wohl hätte veranlasst sehen dürfen, den authentischen Text zu erlangen. Heldmann interpretiert die Stelle auch falsch: „Die Stadt hat sich die ihr 1546 widerfahrene Ehre (!) ein gutes Stück Geld kosten lassen, denn sie bezahlte zur Errichtung des Rolands für Material über 20 Mark, und an den Meister zum Lohne 50 Mark, eingerechnet die Kost.“ Tatsächlich besagt die Notiz, dass der Roland im