Heft 
(1903) 12
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9. (8. ordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres. gQg

äusserto sich ungefähr so. Auch die Naturdenkmäler, wie erratische Blöcke, bemerkenswerte Steinformationen, bemerkenswerte Baumgruppen und dergleichen, haben Anspruch auf Erhaltung, wie die Kunstdenkmäler. Der Zerstörung von Naturdenkmälern leisten teils Gleichgültigkeit, Mangel an Kenntnis, aber auch Gewinnsucht nur zu geschäftigen Vor­schub. Man kann behaupten, dass vielen Baumarten, vielen Tierspezies das nahe Ende angedroht ist. Förmliche Vernichtnngskämpfe führen gewisse Jagdliebhaber gegen ganze Tierarten. Der Vortragende teilte einzelne besonders krasse Fälle derartiger weidmännischer Methoden mit. Leider verschwieg eraus Schonung die Namen dieser Jägerunholde. In raschem Schwinden sind das Rentier im Norden, der Kormoran, der Biber in Mitteleuropa begriffen.

Auch die Moorgegenden werden mehr und mehr durch Ameliorations- anlageu eingeengt, und so wenig man diesen Verbesserungsprozess ver­hindert sehen möchte, so sollte man andererseits gewisse Moorreste im Interesse der Naturanschauung zu erhalten bestrebt sein. Ähnliche Zer­störungen liegen bereits in einzelnen Basalt-, Porphyr-, Sandsteingebieten vor. Ob es möglich sein wird, die Steinbruchindustrien im Sinne der Erhaltung landschaftlicher Schönheiten zu beeinflussen, bleibt abzuwarten. Besonders gefährdet ist der Wald, dem ein besonderer Schutz gewährt werden muss. Auch der Singvögelmord im Süden Europas gehört in dies Kapitel der Vernichtung gewisser landschaftlicher Eigenheiten und Schönheiten. Auch die Industrie gefährdet vielfach die natürlichen land­schaftlichen Schönheiten.

Notwendig sind vor allem eine Inventarisierung der Naturdenkmäler und ihr gesetzlicher Schutz. Wichtig ist ausserdem die Erhaltung ein­zelner landschaftlicher Eigenheiten, ihre Eintragung in die Landeskarten, wichtiger ist die Erweckung des allgemeinen'Interesses an diesen Natur­denkmälern. Auch die behördliche Bekanntmachung, die Verbreitung von landschaftlichen Merkbüchern für Wald- und Bodenformation können vieles zur Erhaltung der Naturdenkmäler beitragen. Einzelne Gross­grundbesitzer, wie Fürst Schwarzenberg, Graf Schaffgotsch, Fürst Putbus, sind in dieser Beziehung vorbildlich durch freiwillige Schutzbestimmungen ihrer Wälder vorgegangen. Sehr wohltätig könnten in dieser Beziehung die vielen Touristen- und Alpenvereine wirken. Der Vortragende führt zahlreiche Beispiele an zum Beweise dafür, dass die Vereinstätigkeit vieles zur Erhaltung der Eigentümlichkeiten gewisser Landschaften bei­tragen kann. Die Bewegung zum Schutz der Naturschönheiten darf nicht mehr zur Ruhe kommen. Alle naturwissenschaftlichen Vereine sollten mit helfen, um die Natur in ihrer ursprünglichen Schönheit zu erhalten. In diesem Betrachte ist London mit weit vorausschauendem Sinn schützend vorangegangen. Auch unsere Grossstädte sollten diesem Bei­spiele folgen. Vor allem aber ist es Pflicht des Staates, namentlich der

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