Heft 
(1903) 12
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9. (3. ordentliche) Versammlong des XII. Vereinsjahres.

Unterrichts- und Forstverwaltung, für die Erhaltung der Naturdenkmäler soviel wie möglich einzutreten.

Hoffentlich treten recht viele Naturforscher und Arzte für die gleiche löbliche Sache in den ihnen zugänglichen behördlichen und per­sönlichen Kreisen ein.

VII. Schutz den Hünengräbern! Der Präsident der Kgl. Re­gierung zu Schleswig hat im Juni d. J. über die Öffnung und Durch­suchung von Grabhügeln aus vorgeschichtlicher Zeit an die Schul­vorstände ihres Bezirks eine allgemeine Verfügung erlassen, die auch anderwärts Beachtung verdient. Diese lautet:Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, dass in vielen Fällen Lehrer aus wohlgemeintem Wissens­drange und Forschungstriebe mit der Durchsuchung von Grabhügeln aus vorgeschichtlicher Zeit, den sogenannten Hünengräbern, sich befasst haben. Bei solchen Durchsuchungen ist eine Zerstörung und Entleerung der Gräber durch Entnahme ihres Inhalts an Urnen, Waffen u. s. w. kaum vermeidlich. Die Betätigung des an sich durchaus lobenswerten Forschungstriebes führt daher in diesen Fällen zu einer Beeinträchtigung der Interessen der kulturhistorischen Forschung. Ich ersuche die Schul­behörden ergebenst, die Lehrer ihres Aufsichtsbezirkes hierauf auf­merksam zu machen und ihnen zu empfehlen, dass sie sich vor Er­öffnung eines Hühnengrabes mit der Direktion des schleswig-holstei­nischen Museums vaterländischer Altertümer in Kiel in Verbindung setzen.

Zumal in der Schleswig benachbarten Provinz Hannover, wo sich, namentlich in der Lüneburger Heide, noch eine Menge Hünengräber befindet, deren Öffnung nur zum kleinsten Teil erst stattgefunden hat, sollte diese Verfügung gleichfalls Verbreitung und Beachtung finden. Auch auf den Heideflächen im Gebiete der Dörfer Wohlde, Dohnsen, Beckendorf, Diesten, Iluxohl und auf der sogenannten Hünenburg bei Celle ist ein grosser Teil der dort voihandenen zahlreichen Hünengräber noch ungeöffnet.

Natürlich gilt dies alles auch für unsere Provinz Brandenburg und bitte ich unsere Mitglieder bei vorkommenden Fällen sofort der Direktion des Märkischen Provinzial-Museums eine Mitteilung zugehen zu lassen.

VIII. Zentralstelle für deutsche Personen- und Familien­geschichte. Unter dieser Überschrift sendet uns der Schriftleiter Herr Rechtsanwalt Dr. Breymann, Leipzig, Neumarkt, einen Aufruf zu, be­zweckend die Begründung einer eigenen neuen Vereinigung unter dem TitelVerein zur Begründung und Erhaltung einer solchen Zentral­stelle, dessen Mitglieder durch einen regelmässigen Jahresbeitrag und nach Kräften durch Einsendung korrekt ausgefüllter Zettel in dem be­zeichnten Zwecke mitwirken sollen. Sie richtet deshalb an alle Freunde