Heft 
(1903) 12
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9. (3. ordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres.

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familiengeschichtlicher Forschung die Bitte, das Zustandekommen des Unternehmens durch den Beitritt zu diesem Verein zu unterstützen.

Als Grundlage einer solchen Zentralstelle wird dann ein alphabetisch geordneter Zettelkatalog geschaffen werden, dessen einzelne Zettel ent­halten sollen: Geburts- bez. Taufzeit und Ort, Todeszeit und Ort, An­gaben über Wohnort und Lebensstellung, Verheiratung, Eltern und Kinder unter genauen Angaben der Quellen und bei Zetteln, die von Mitgliedern eingesaiult sind, die Angabe des Einsenders. Ausgeschlossen sollen alle die Personen sein, über welche bereits genaue biographische Angaben in allgemein zugänglichen gedruckten Werken vorhanden sind, die Zen­tralstelle würde aber für solche Personen die gedruckte Literatur nach- weisen, auf Anfragen Auskunft erteilen und gegen geringes Honorar Abschriften des in ihren Zetteln vorhandenen Materials liefern. Es ist nicht zu leugnen, dass eine so ausgestattete Zentralstelle nicht nur für die Familien- und Personengeschichte, sondern auch für die Orts- und Namensforschung, die Geschichte der inneren Wanderungen und der Stämme von grösster Wichtigkeit sein würde. Die Schwierigkeiten, die dem Unternehmen entgegenstellen, verhehlen sich die Unterzeichner des Aufrufs nicht, sie weisen aber darauf hin, dass eine ähnliche Einrichtung kleineren Massstabes besteht bei derCommission de lhistoire des eglises wallonnes in Leyden (Holland), die Kirchenbuchauszüge fran- zösisch-reformierter Gemeinden in Belgien, Holland, Deutschland u. $. w. besitzt und davon gegen geringe Gebühr Abschriften liefert.

An die Verwirklichung des Planes, eine Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte zu schaffen, kann nur gegangen werden, wenn die zugesagten Beiträge eine genügende Höhe erreichen, und die Zeichner von Jahresbeiträgen sollen deshalb bis zum 1. Januar 1904 an ihre Zusage gebunden bleiben. Bis dahin wird ihnen, wenn das Zu­standekommen der Zentralstelle gesichert ist, eine entsprechende Mit­teilung zugehen und der Beitrag von ihnen erhoben werden.

Als jährlicher Mindest-Beitrag sind fünf Mark festgesetzt worden.

Ich verweise darauf, dass die Brandenburgs seit längerer Zeit für ähnliche Bestrebungen eingetreten ist, mache insbesondere auf das vor­treffliche Genealogische Handbuch für bürgerliche Familien aufmerksam, welches von unserm Mitglied Herrn Heinrich Bruer ver­legt und von unserm Mitglied Herrn Regierungs-Assessor Dr. Bernhard Koerner herausgegeben wird. Siehe Brandenburgs XI. 289 flg. und XII. 165. Ferner erinnere ich, dass ich a. a. XII. 166 auf die von Herrn 0. v. Dassel in Dresden herausgegebenenFamiliengeschicht­lichen Blätter für adlige und bürgerliche Geschlechter aus­drücklich aufmerksam gemacht habe. Die Beziehungen genealogischer Forschungen zur Heimatkunde liegen so nahe, dass es eines Hinweises darauf wohl kaum bedarf.