Heft 
(1903) 12
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9. (3. ordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres.

B. Persönliches.

IX. Von den neuen Ehrenmitgliedern Schulinspektor Dr. Fischer, Geheimen Regierungsrat Dr. Möbius und Professor Dr. Nehring sind verbindliche Dankschreiben für ihre Ernennung eingegangen.

X. Unser Ehrenmitglied der Direktor des Königlichen Staats­archivs zu Posen Geheime Archivrat Dr. Priimers ist zum Professor an der neu begründeten Königlichen Akademie zu Posen er­nannt. Da wir als Heimatkundige allen Grund haben, auf die natio­nalistischen Vorgänge in unserer östlichen Nachbarprovinz ein wach­sames Auge zu richten, so hebe ich aus dem Organisationsstatut der Posenschen Akademie folgendes hervor: Die Akademie hat die Aufgabe, das deutsche Geistesleben in den Ostmarken durch ihre Lehrtätigkeit und ihre wissenschaftlichen Bestrebungen zu fördern. Die Lehrtätigkeit besteht vornehmlich in der Abhaltung von Vorlesungen, Vortrags- sowohl wie Übungsvorlesungen, daneben auch in der Einrichtung und Leitung wissenschaftlicher Fortbildungskurse für verschiedene Berufszweige. Ausserdem hat die Akademie die Verpflichtung, der Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft in Posen bei der Veranstaltung von Vorträgen für weitere Kreise mit Rat und Tat hilfreich zur Hand zu gehen. Die Akademie steht unter der Aufsicht des Ministers der geistlichen, Unter­richts- und Medizinalangelegenheiten. An Ort und Stelle wird die Auf­sicht durch den Kurator als Organ des Ministers ausgeübt. Der Lehr­körper besteht aus den Professoren, den Honorarprofessoren und den Dozenten. Diese werden von dem Minister ernannt. Vor der Ernennung eines Professors ist in der Regel der Senat mit seinen gutachtlichen Vorschlägen zu hören. Über die Aufnahme als Hörer entscheidet die Verwaltungskommission. Die Zulassung setzt den Nachweis der wissen­schaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst oder einer anderen gleichwertigen Bildung voraus; jedoch kann die Verwaltungs­kommission auch ohne solchen Nachweis Personen, die die Gewähr dafür bieten, dass sie an den Vorlesungen mit Erfolg teilnehmen können, als Hörer zulassen. Die Zulassung zu den Fortbildungskursen setzt die Eigenschaft als Hörer nicht voraus und regelt sich, abgesehen von der Frage der Honorarzahlung, nach den besonderen Bestimmungen, die der Lehrer mit Genehmigung der Verwaltungskommission zu treffen hat.

Die Eröffnung der Akademie ist für den 15. Oktober geplant.

Es ist^im eigentlichsten Sinne auch eine Angelegenheit des bran- denburgischen Heimatschutzes, wenn wir der neuen wissenschaftlichen Stelle bestes Gedeihen zur Erhaltung und Ausdehnung des Deutschtums in den östlichen Nachbarmarken unserer Provinz wünschen.

XI. Totenliste.

a) Jakob Heinrich von llefne'r-'Alteneck f. Die deutsche