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13. (5. ordentliche) Versammlung des XII. Vereins]'alires.
einzuführen, zu kaufen, zu verarbeiten und zu verkaufen. Vom 1. Januar an sind auch Reiher und Reiherfedern auf den Index gesetzt worden. Dieses Verbot bezieht sich auf alle genannten Vögel ohne Rücksicht auf das Land, in dem sie getötet oder gefangen worden sind.
Der Berichterstatter aus Amerika fügt mit Recht hinzu, dass, wenn alle Putzhändler dem Beispiele ihrer New Yorker Geschäftsbrüder folgten, einer der wichtigsten Teile der Vogelschutzfrage gelöst werden würde.
Vom Standpunkt der Heimatpflege muss unsere vogelfreundliche Brandenburgs selbstverständlich auf dem gleichen Standpunkt stehen. Wenn man sieht, wie viele heimatliche Vögel, als Mandelkrähen, Pirole, Spechte, Häher, Möwen u. dgl. der Putzsucht geopfert werden, so wird man zugeben, dass namentlich unsere Frauenwelt etwas mehr für den Vogelschutz durch Abweisung des Putzes aus solchen Federn, deren Inhaber getötet wurden, tun sollte. Federn von Vögeln, die gezüchtet und nicht regelmässig getötet werden, als Schwäne, Zierfasanen, Pfauen und Strausse sind‘"natürlich ausgenommen, ebenso Vögel, die als Haustiere der hergebrachten wirtschaftlichen Schlachtung- unterliegen, als Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Tauben, ebenso die eigentlichen Jagdvögel, als Fasanen, Schnepfen, Auer- und Spielhahn u. s. w.
Zunächst möchte ich eins unserer Mitglieder, das unsere heimatliche Vogel weit genau kennt — ich denke dabei an unser geehrtes Mitglied Hermann Schalow, einen ganz hervorragenden Ornithologen — bitten, uns einmal eine Liste der zu schonenden, hier in Betracht kommenden heimischen Vögel (Möwen u. s. w.) mit wissenschaftlichen und volkstümlichem Namen aufzustellen und daran Schutz- und Schonungs- Vorschläge zu knüpfen.
Usona (United States of North-America), das Land der nüchternen, praktischen Leute, die angeblich nur Geschäft und Geld kennen, geht der alten Welt hier mit leuchtendem Beispiel voran. Ist dies Verhalten der aufstrebenden Usona, des Landes der unbegrenzten Möglichkeiten, nicht beschämend für die Kulturvölker der Alten Welt?
XIII. Zum Kapitel des Knochen-Kultus oder Knochen- Aberglaubens lege ich Ihnen aus den Sammlungen des Märkischen Mu seums zwei neueste Eingänge vor.
a) 15 Stück Zungenbeine vom Hausschaf. Das Zungenbein vom Schaf (Os hyoideum) hat, wie Sie ersehen eine ansehnliche Grösse und ist wie ein grosses lateinisches T oder vom germanischen Volksglauben aus wie ein Donners- oder Tors-Hammer gestaltet. Zum Vergleich bilde ich ein Schaf-Zungenbein ab, einen silbernen Torshammer