Heft 
(1903) 12
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14. (6. ordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres.

war hier das Beispiel der sächsischen Regierung allgemein nachzuahmen, wonach die der Elbe zugekehrten Seiten von fiskalischem Besitz nicht abgebaut werden dürfen. Auch von den mehr und mehr verschwindenden und i n furchtba res Acker- und Wiesenland umgelegten Mooren wäre es sicher*n?8iWfl!^Treine Abschnitte mit der sie kennzeichnenden Pflanzen- und Tierwelt dauernd zu erhalten, sonst wird in einem halben Jahr­hundert dies für die nordwestdeutsche Landschaft bezeichnende Bild in der Erinnerung ausgelöscht sein. Am meisten gefährdet ist der Wald im Privat- und im Staatsbesitz und mit ihm eine ganze Tierwelt. Im Königreich Sachsen giebt es fast keinen natürlichen Wald mehr mit reichem Unterholz und dichter Pflanzendecke, sondern meist künstlich gepflegten und erhaltenen. Das Landschaftsbild im Erzgebirge ist dadurch gegen früher geändert. Manche ursprünglich deutschen Wald­bäume schwinden, manche schöne Vertreter unserer Flora, wie der Frauenschuh, die ansehnlichste deutsche Orchidee, wird seltener und seltener, vor allem aber verliert die Vogelwelt ihre Niststätten. Bereits dezimiert durch die grausame Liebhaberei unserer Nachbarn jenseits der Alpen für den Vogelfang allein in Nizza kamen während dreier Monate im vorigen Jahre 1Millionen Singvögel auf den Markt, laufen unsere heimischen Sänger in Wald und Flur ernstlich Gefahr, uns mehr und mehr verloren zu gehen. Zu erinnern ist unter den Vier- füsslern auch ein Beispiel für viele an das Seltener werden des Bibers, der in Europa nur noch an drei Stellen vorkommt: am Rhein, an der Elbe und in Südnorwegen, und selbst in Canada der Vernichtung entgegensieht, da ans den Ausfuhrlisten der lludsonbai-Kompagnie die jährliche ^Tötung- von 100 000 Tieren hervorgeht. Wer sich erinnert, was in ihrer natürlichen Erscheinung Plätze wie Rosstrappe und Ilexen- tanzplatz im Harz und die Bastei in der sächsischen Schweiz bereits eingebüsst haben, wird mit Genugtuung vernehmen, dass weitere an­gebliche Verschönerungspläne der einen und die Einrichtung eines elektrischen Aufzuges bei der anderen behördlicherseits abgelehnt worden sind. Schwere Schädigungen werden dem Landschaftsbilde ferner durch Hütten und ähnliche Anlagen mit stark qualmenden Schornsteinen zugefügt, sowohl durch die ablaufenden schmutzigen und übelriechenden Wässer, als durch giftige, der Vegetation schädliche Gase. Hier sollte die Industrie Mittel und Wege finden, Schäden fern zu halten. Mangel an Erziehung und Herzensbildung, Unverstand und Gleichgültigkeit verschulden es in gleichem Masse, wenn durch Inschriften und Plakate z. B. die Felsen der sächsischen Schweiz schimpfiert werden. In Preussen ist dergleichen seit den letzten Jahren gesetzlich verboten; doch wird damit beispielsweise nicht gehindert, dass unter den Augen der Aufsichtsbehörden unsere Berge sich mit geschmacklosen Aussichtstempeln und unpassend angelegten Gastwirtschaften bedecken,