Heft 
(1908) 17
Seite
16
Einzelbild herunterladen

16

Robert Mielke.

zu verlanget!; wohl aber sollten sie sich dem Organismus des Hauses einfügen, was kein unbilliges Begehren an den Eigentümer ist, wenn es auch ein künstlerisches Empfinden bei dem Architekten voraussetzt, das leider in vielen Fällen vermißt wird. In der Hilflosigkeit solchen Aufgaben gegenüber hat mau bald ein ungeheures Loch in die Wand gerissen, bald mit einer plum­pen Renaissance­umrahmung ver­kleidet, in einem Falle sogar mit einer theaterhaften Ritterburg- oder Klosterarcliitektur (man ist dabei meistens im Zweifel, was eigentlich ge­meint sei) verklebt.

Man kann ohne weiteres zugeben, daß viele der alten Häuser, die für Geschäftsläden nicht berechnet waren, sich nur widerstrebend modernen wirtschaftlichen Verhältnissen anpassen lassen; aber darin zeigt sich eben der Meister auch im Handwerk, daß er diese Schwierigkeit künstlerisch überwindet. Und sollte ein Haus nur durch einen Neubau erträgliche Verhältnisse ermöglichen, so wird kein ver­nünftiger Mensch dies aus sentimentalen Rücksichten verhindern wollen. Das aber muß man unbedingt verlangen, daß sieb der Neubau der Nach­barschaft anpasse und nicht jede architektonische Wirkung einer ganzen Straße vernichte. Ein Haus, das an öffentlicher Straße steht, hat eben dadurch soviel Vorteile für den Besitzer, daß er sich nicht rücksichtslos

den Wünschen der Gesamtheit entgegenstellen kann. Der Ein­wand, daß dadurch das Privat­interesse geschädigt werde, ist ebenso wenig stichhaltig wie bei den Forderungen für gesundheit­liche oder feuerwehrende Vor­kehrungen. An der Ästhetik einer Straße hat, wie wir es mehr und mehr anerkannt haben, nicht nur der einzelne Besitzer, sondern auch eine Stadtgemeinde Forderungen zu stellen, welche den Privatbesitz

Abb. 8. Charlottenstraße.

Abb. 9. Junker- und Nauener Straße.