21. (8. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.
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Die Brandenburgia wird selbstverständlich auch ferner satzungsgemäß den Naturschutz der Provinz Brandenburg Hand in Hand mit den Behörden nach Kräften zu fördern bemüht sein.
Angewiesen aus Provinzialmitteln für den Denkmalschutz im Jahre 1908 sind 3000 M.
II. Erhaltung von Naturdenkmälern. Das Landwirtschaftsministerium und die Staatsforstverwaltung haben der Erhaltung von Naturdenkmälern ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteil werden lassen. In den Staatsforsten sind einzelne Teile von naturwissenschaftlichem oder ästhetischem Wert reserviert und von jeder Bewirtschaftung ausgeschlossen worden. So bleibt z. B. in der Oberförsterei Reppen in der Mark ein ansehnlicher Waldbestand mit Weißtannen, die dort urwüchsig ist, von jedem Einschlag verschont; in der Oberförsterei Sorau wird ein 200jähriger Mischbestand von Kiefer, Eiche, Linde und Weißbuche vom Kahlbeschlag ausgeschlossen; in der Oberförsterei Lübben dürfen die Ränder an den Zuflüssen der Spree nur plänterartig bewirtschaftet, müssen also vom Kahlhieb oder gänzlichen Abtrieb verschont werden. In einem Falle hat die Forstverwaltung besondere Mittel gewährt, um eine Moorfläche mit der seltenen Zwergbirke, die nicht abgetrieben werden darf, durch Ankauf zu sichern. Das tief und einsam bei Chorin belegene Plagefenn mit See und Moor ist von jeder Nutzung ausgeschlossen. Auch bei Prenzlau sind einige besonders schöne Naturdenkmäler auf ähnliche Weise vor dem Untergang geschützt worden. Von der Plagefennlandschaft lege ich eine von Herrn Architekt Karl Wilke, unserm ebenfalls um den Naturschutz eifrig bemühten Mitgliede aufgenommene Photographie vor. Was dies Plagefenn anlangt, so ist dessen Erhaltung ja sehr dankenswert, aber, wie ich von Botanikern ersten Ranges, Geheimrat Dr. Ascherson, Professor Dr. Graebner, Professor Dr. Potonie, Dr. Carl Bolle u. a. weiß, verdienen die mittleren Grunewald-Moore botanisch nach jeder Richtung hin bei weitem den Vorzug und kann die Brandenburgia deshalb nicht unterlassen, auch heut wiederum darauf aufmerksam machen, daß diese in erster Reihe zu schonen und erhalten sind.
III. Erhaltung der Naturdenkmäler und der ländlichen Bauweise. In einem Erlaß des Kultusministers an die ihm unterstellten Ressorts wird von neuem auf die Wichtigkeit der Erhaltung unserer Naturdenkmäler hingewiesen. Besonders wird die Lehrerschaft aufgefordert, daß durch Gründung von Landbezirks- und Landschafts- Komitees dieser Frage eine ganz besondere Beachtung geschenkt werde, Auch beim Unterricht sollen die Schüler auf die Bedeutung der Naturdenkmäler hingewiesen werden. Die gleichen Bestrebungen läßt ein Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Ministers des Innern „gegen bauliche Verunstaltung in Stadt und Land“ erkennen.