Heft 
(1908) 17
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3. (2. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.

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XX. Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums Jahrg. 1907, Heft III u. IV. Nürnberg 1907. Dies Heft wird Ihnen besonders wegen der Abbildungen, der herrlichen Holzmöbel des Museums, be­schrieben von Dr. Hans Stegmann, Freude machen.

XXI. Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg. Ich lege Ihnen zwei ebenso wichtige wie in­teressante größere Sonderschriften des uns befreundeten Vereins zur Kenntnisnahme vor.

a) Hardenberg und die ständische Opposition 1810/11, von Dr. Wilhelm Steffens. Diese inhaltreiche geistvolle Schritt erscheint besonders geeignet zu der Zeit, wo dem Nachfolger Steins ein schönes Denkmal auf dem Dönhoffsplatz errichtet worden ist und die Gestalt des preußischen Staatskanzlers gerade jetzt in den Vordergrund*) geschichtlicher Betrachtung zieht. War Stein mit seinen bahnbrechen­den Reformen schließlich am Widerstand der Bureaukratie und des land- sässigen Adels erlahmt und mißmutig zurückgetreten, so konnte die weichere Natur Hardenbergs mit seinen Verbesserungsplänen erst recht nicht so, wie er wünschte, durchdringen. Die Idee einer Notabelnver- sammlung als eine Art allgemeiner Repräsentativversammlung schwebte ihm als politisches Auskunftsmittel vor und es kam auch zu einer Berufung der Notabein am 27. Dezember 1810. Sofort organisierte sich die ständische Opposition der Art, daß die Reformpläne des Staatskanzlers sowohl nach der agrarischen wie finanziellen Seite wesentlich umgestaltet werden mußten.

Es mag immerhin zweifelhaft erscheinen, sagt Steffens, S. 201, ob man mit einer wirklichen Nationalversammlung vorderhand zu glück­lichen Ergebnissen gekommen wäre, ein Zweifel, der allerdings an-

*) In dieser Beziehung äußert sich u. a. der Abgeordnete Freiher von Zedlitz und Neukirch im gestrigenTag wie folgt.Der Vorschlag meines Vetters, des Vor­tragenden Rats im Kultusministerium Freiherrn v. Zedlitz, zu der seit dem Tode des Fürsten Hardenberg eingeschlafenen Einrichtung des Staatskanzlers und zwar in einer dem Amt des Reichskanzlers im wesentlichen nachgehildeten Gestalt, zurückzukehren, erregt begreiflicherweise lebhaftes Interesse. Eine kritische Prüfung des Vorschlages mag daher am Platze sein.

Die Mißstände, deren Beseitigung der Vorschlag erstrebt, sind in unserer Ministerialverfassung unzweifelhaft vorhanden. Die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Ressorts nehmen in der Tat einen beträchtlichen Teil der Zeit und Kraft der Ministerialräte in Anspruch. Das Schreibwerk wächst zu beinahe unglaub­lichen Dimensionen, der Verbrauch von Zeit und Tinte steht mit dem sachlichen Er­gebnis nur zu oft in argem Mißverhältnis, und der Austrag von Meinungsverschieden­heiten führt häufig zu Halbheiten. Eine Stelle, die über den Ressorts steht, die Einheit der Staatsverwaltung verbürgt und Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Ressortchefs entscheidet, ist in der Tat ein unabweisbares Bedürfnis. Bleibt zu unter­suchen, woran es jetzt fehlt, und ob von der Wiederbelebung des Staatskanzleramts ohne überwiegende andere Nachteile eine durchgreifende Besserung zu erwarten ist.

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