4. (2. außerordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.
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den Brantewein aus der midisten Accise baren Stadt Spandau nehmen. Keinesweges aber ist derselbe befugt: selbst Bier und Brantewein zu brauen, und solchen sich zu seiner Consumtion oder zum Schanke zu bedienen.
8. Zur Sicherheit des zu entrichtenden Canonis u. der aus dieser Erbverschreibung entspringenden Verbindlichkeiten sezzet Erbpächter d. K. Amte Spandau alle sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen, Nomina u. Actiones, nichts überall davon ausgeschlossen, zum Unterpfande, u. sind demselben insbesondere die eingangs verzeichneten Erbzinsstücke verhaftet, und zwar: cum clausula constitnti Possesssorii,' daß wenn Erbpächter in Bezahlung des Canonis säumig sein möchte, dem Königlichen Amte Spandau freistehen solle, sich in Besitz dieser Grundstücke zu sezzen u. daraus auf die leichteste Art seine Befriedigung zu suchen, ohne, daß die Speciae Hypotheqne der Generalen, u. diese jener nachtheilig u. schädlich, sondern das K. Amt Spandau berechtigt sein solle, aus dem Vermögen des Erbpächters oder aus denen Erbzinsstücken nach eigenem Gefallen die Bezahlung der Canonis und Erfüllung der aus dieser Erbverschreibung entspringenden Verbindlichkeit zu suchen und sich solchergestalt zu befriedigen. Nachdem nun der Martin Schirmer, Curator der vorstehenden Erbpächter, Joachim Schirmers zwei Kinder, diese Erb Verschreibung in allen Punkten und Clauseln überall ratihabiret, als hat derselbe solche eigenhändig unterschrieben.
Urkundlich ist vorstehende Erbverschreibung unter des hiesigen K. Amts Insiegel u. der zeitigen Beamten eigenhändigen Unterschrift ausgefertiget u. zur hohen Confirmation eingesand worden.
So geschehen: Justiz-Amt Spandau: den 20. Juni 1776 Jf. Hart Meinhart
Martin' Schirmer.
Die Bestätigung erfolgte gleichzeitig mit der des Bracklowschen Kaufvertrages in folgender Weise:
Se. Königl. Majestät von Preußen, unser allerg. Herr, con- firmiren, ratihabiren und bestätigen, 1) die von dem Oekonomie- u. Justiz-Amt Spandau mit unterm 20. Juni ausgefertigte und hierbei geheftete Erbverschreibung für die Schirmerschen min. Kinder über den bei Hennigsdorf in dem Brieselang König]. Falkenliagensche Forst belegenen, sogenannten Finkenkrug nebst Pertinenzien und 2) den gleichfalls hierbei gehefteten Kaufbrief vom 14. August a. c., wonach Curator der Schirmerschen min.