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Kleine Mitteilungen.
vorbei und kredenzen solchen, so wird erst etwas aufs Netz gegossen, dann dieses bekreuzt (was auch sonst nie unterlassen wird) und nun erst trinkt man. Endlich soll man nur bei Nacht fischen, um dem bösen Blick zu entgehen. —
2. Brautstand, Hochzeit, junge Ehe. Friedeberg (auch anderwärts).- — Ein lediger Mensch, der Brot oder Butter frisch anschneidet (Prignitz: wer an einer Tischecke sitzt) muß noch 7 Jahre auf die Hochzeit warten. — Entgegen dem Brauch der alten Völker, die den Freitag (Dies Veneris) für einen Glückstag zur Eheschließung halten, darf am Freitag in Friedeberg und Umgegend keine Trauung stattfinden. — Eine Braut darf ihrem Verlobten keine Hosenträger stricken, sonst geht die Partie auseinander; dasselbe soll geschehen, wenn sie ihre Ausstattungswäsche mit dem Namen zeichnet, den sie als Frau führen würde. Man hüte ebenso den Trauring; denn geht er verloren, so bedeutet das Unglück, geht er beim Ringwechsel verloren, so löst sich die Ehe. — Will die Braut die erstrebte Herrschaft im Hause haben, so muß sie während der Trauung ihren Fuß auf den des Bräutigams stellen. Um immer Geld im Hause zu haben, wird der Braut geraten, vor der Trauung eine Münze in den Schuh zu stecken. Doch darf sie bei der Trauung nicht den Arm des Verlobten loslassen, sonst löst sich die Ehe, wie es auch beiden streng widerraten wird (auch in Berlin) während der Trauung hinter sich zu sehen; da glaubt man, derjenige sehe sich nach einer anderen Ehehälfte um. — Während des Brautstandes kann man dem andern zu Glück verhelfen, indem er beim Anblick einer fallenden Sternschnuppe für ihn einen Wunsch ausspricht; bewahrt er dabei Stillschweigen, so geht der Wunsch in Erfüllung. Dazu der hübsche Vers von Rudolf Baumbach:
Wenn ein Stern vom Himmel fällt,
Ist ein Wunsch dir freigestellt,
Aber sei behende!
Kommst du langsam hinterdrein,
Wenn erloschen ist sein Schein,
Ist der Zauber zu Ende.
In der Mark übrigens, wie auch an der pommerschen Ostseeküste ist der ■ Glaube verbreitet, daß zur Erreichung ehelichen Glücks auch der Bräutigam am Hochzeitskleide der Verlobten einen Nähstich oder ihrer mehrere tun muß.
Inbezug auf die Ehesprößlinge weiß ich nur etwas von der schleswigholsteinischen Insel Föhr mitzuteilen. Dort muß man sich nach dem Volksglauben gegen die Odderbaanki (Zwerge) schützen. Sie stehlen gern kleine Kinder aus der Wiege oder tauschen sie gegen ein Kind der ihrigen um. Darum muß man vor dem Einlegen des Kindes in die Wiege eine Schere hineinlegen, geöffnet, daß die Klingen die Stellung eines Kreuzes einnehmen. Beim Windeln muß man das Wickelband kreuzweise übereinander verbinden und zum größeren Schutz der Kinder ein Kreuzzeichen über Brust und Stirn machen. Ist das Kind erst getauft, so haben die Odderbaanki keine Macht über es. Es soll auch gut sein, kleinen Kindern eine Bibel oder ein Gesangbuch in die Wiege zu legen. —