Der Rabenstein und seine Geschichte.
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gegangen, und die Burg Rabenstein hat ihr Erbe angetreten. Einzelheiten darüber wissen wir nicht. Daß der Rabenstein erst damals entstand, ist mit Sicherheit anzunehmen. Er wurde auch Schloß Raben genannt, was ja dem Sinne nach dasselbe ist (Stein meint Fels, dann die Burg oder das Schloß darauf). Was lag näher, als den ßabenstein, der 1 km von Raben entfernt liegt, so zu benennen, nämlich und namentlich im Gegensatz zu Burg Rädigke, da fortan die Dörfer ringsum den Herren von Rabenstein untertan zu sein hatten? Leicht konnte es dann auch geschehen und ist so geschehen, daß auch der Flecken Raben den gleichen Namen wie das Schloß, also „Flecken Rabenstein“ erhielt.
Es ist nichts mit dem, was man wohl vermutet hat, daß „Rabenstein“ soviel als „Grafenstein“ sei; noch weniger, daß Graf Bederich von Belzig diese Burg erbaut habe. Auch darf man nicht sagen, daß Raben die Abkürzung von Rabenstein gewesen sei. Sondern Raben war ein „Leibeigenes“, war wendischen Ursprungs. Der deutsche Ritter, der den Rabenstein baute oder erwarb und benannte, hat den Sinn des Wortes „Raben“ kaum gekannt, sondern das Wort deutsch genommen, also an die bekannten Yögel gedacht, oder auch, falls er gelehrt genug dazu war, Ravenna (in Italien, verdeutscht: Raben) im Sinne gehabt und so den Namen „Rabenstein“ gebildet, der nun seit mindestens 700 Jahren der Burg anhängt.
Tatsache ist nur, daß der genannte Graf Bederich von dem ihm verwandten Herzog von Sachsen, Bernhard, dem Sohne Albrechts des Bären, der (nach der von Kaiser Friedrich I. über den Herzog Heinrich den Löwen 1180 ausgesprochenen Achts-Erklärung) das sächsisch- askanische Land erhielt und die frühere Burgwart Wittenberg zu seiner Haupt- und Residenzstadt machte, zum erblichen Grafen von Stadt und Amt Belzig ernannt, und die Burgwart selbst zum erblichen gräflichen Schloß erhoben wurde.
. Allein mit Graf Bederichs Tode hörte, da er keinen männlichen Erben hatte, das Beiziger Grafentum wieder auf. Seine Grafschaft fiel als offenes Lehn an die Herzoge von Sachsen zurück. Diese ließen sich in Belzig, der nördlichen Grenzstadt ihres Landes, durch Schloßhauptleute vertreten.
Der Rabenstein dagegen war keine Burgwart, sondern ein privater Herrensitz, „Herrenlius“ (Herrenhaus) genannt. Er wird auch in den Urkunden des Brandenburger Stiftsprengels niemals als Burgwart aufgeführt. Wohl aber gilt als solche das benachbarte Radice (jetzt Rädigke s. o.) und das zwei Stunden entfernte Niemegk.
Schwierig ist die Frage, wann und wie das Schloß Rabenstein zum Besitz der Amtsgerichtsbarkeit, zu seinem Charakter als Scliloßamt gekommen ist. Man darf vermuten, daß, da die Burgwart Radice um 1200
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