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Dr. Boehmer.
einging, und am Fuße des Rabensteins der Flecken (oppidum) Raben bestand, daß damals der Rabenstein die Gerichtsbarkeit von Radice über 15 Flämingsdörfer erhielt. So entstand ein besonderes, unabhängiges, landesherrliches Amt, das für die Zeit um 1400 beurkundet ist. Es hörte aber schon um das Jahr 1500 auf und wurde von dein Kreisamte Belzig abgelöst, dem alle zum Rabenstein gehörigen Dörfer unterstellt wurden. Doch blieb der Rabenstein bis in die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts ein „schriftsässiges“ Rittergut, dem die Flämingsdörfer wie bisher Zins-, Spann- und Ackerbestelluugsdienste leisten mußten.
Die Flämiugsdörfer, die zum Amt Rabenstein gehörten, stammen aus der Zeit, wo Albrecht der Bär die durch lange und blutige Wendenkriege entvölkerte und verwüstete Gegend wieder zu bevölkern suchte. Zu diesem Zweck rief er die infolge von Überschwemmungen heimatlos gewordenen und ausgewanderten holländischen Flandern herbei. Ihnen verdanken die Städte Nieinegk, Brück nebst den Flämingsdörfern bis nach Dahme hin ihren Ursprung. Die dem Amte Rabenstein unterstellten, erwähnten 15 Dörfer sind: Garrey, Groß-Marzekns, Hohenwerbig, Jlaseloff, Klein-Marzehns, Klepzig, Lobbese, Lotzschke, Mützdorf, Neuendorf, Pflüglioff, Raben, Itädigke, Zeuden und Zixdorf.
Unter den Rittern, die am Ende des 13ten Jahrhunderts den Rabenstein besaßen, wird der Ritter Theodorich von Rabenstein namhaft gemacht. Gegen 1300 erhielten die Herren von Oppen den Rabenstein zu Lehn, doch ohne die Dörfer. Diese Familie besaß ihn bis in das löte Jahrhundert hinein. Erwähnt werden Cuno von Oppen, Hans von Oppen mit sechs Kindern, von denen ein Sohn Rudolf auf dem amts- sässigen Rittergut Niemegk wohnte, mit dem Rabenstein aufs engste zusammenhing.
In jener Zeit war der Rabenstein ein beliebter "Versammlungsort der Fürsten. Hier stellte 1303 Herzog Rudolf von Sachsen dem Kloster Zinna eine Urkunde aus, durch die er dem Kloster wegen des vom Voigt zu Schließen getanen Fehdeschadens eine Entschädigung von 900 M. Silber zubilligte, liier kamen 1377 auf der Straße am Kirchhof von Raben (in maiori plateo quasi circa cimiterium) Herzog Wentzel von Sachsen und Bischof Dietrich von Brandenburg zusammen und ließen durch Gebhard von Schrapelan und Rudolf von Oppen einen Streit über das mortuarium der Geistlichen schiedsrichterlich beilegen.
Gegen Ende des 14. Jahrhunderts hatte der Rabenstein auch seine erste Kriegsnot zu bestehen. In der ersten Fehde, die 1395 zwischen Rudolf III. von Sachsen und dem Bischof Albrecht zu Magdeburg tobte, wurde das Schloß, das sich in gutem Verteidigungszustand befand und von Mannschaften der herzoglich-sächsischen Voigte von Belzig besetzt