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Dr. Boehmer.
mit Raben und den anderen Ortschaften, nur daß, da die Einwohner Rabensteins und der Vorwerke kein Häuslergeld (jährlich 50 Pfennige) für jede eingesegnete Person geben, ausbedungen sei, daß alles Gesinde, so auf dem Schlosse dient, zum wenigstens 1 gr. Beichtgeld geben müsse. Der „Custos“ (Klister) in Raben hatte bei den Gottesdiensten auf Rabenstein nichts zu tun. Vielmehr mußte damals der Pastor bei den Gottesdiensten selbst Vorsänger sein, was erst in späterer Zeit abgeändert worden ist.
Über 100 Jahre war der Rabenstein bei dem kurfürstlich-sächsischen Fürstenhause. Der Kurfürst Johann Georg I. verkaufte ihn 1625 an Dr. Erasmus Unruh, Assessor des kurfürstlichen Hofgerichts und Professor publicus in Wittenberg, für 20000 Gulden Kapital in Meißnerischer Währung. In der Verkaufs-Urkunde wird nächst dem Gute Rabenstein das Vorwerk Rabenstein genannt, womit nichts anderes als das Vorwerk Zehrensdorf gemeint sein kann. Dieses wird nämlich seit dieser Zeit immer als zum Rabenstein gehörig aufgeführt. Der Name Zernsdorf soll mit dem wendischen czerno, schwarz, besser mit Czernobog, dem „schwarzen Gott“ Zusammenhängen (während wir allerdings von Bielbog, einem „weißen Gott“ der Wenden, von dem man Belzig, Beelitz usw. abzuleiten pflegt, keinerlei zuverlässige Kunde haben). Unrichtig ist es jedenfalls, wenn die Beiziger Geschichte von Brandt Zehrensdorf als ein Lehn von Coswig betrachtet: dafür fehlt jeder geschichtliche Anhalt. Denn während für die später vom Rabenstein erworbene Wendemark, die allerdings bei dem Coswiger Stifte zu Lelm ging, sämtliche Lehnbriefe seit 1568 vorliegen, ist nicht ein einziger für Zehrensdorf vorhanden, auch nirgends erwähnt, daß es irgend eine Abgabe an Coswig zu leisten gehabt habe.
In der erwähnten Verkaufs-Urkunde wird auch der Rabensteiner Voigt genannt, durch den der Käufer „die Frolmdienste zu beaufsichtigen, die Leute dazu aufzufordern und die Ungehorsamen zu bestrafen befugt sei“. Dieser Rabensteiner Voigt vertrat die Stelle des sogen. „Landesknechts“. Er hatte sich deshalb beim Beiziger Amt zweimal in der Woche einzustellen und Anweisungen entgegenzunehmen. Außer den Gebühren als Exekutor erhielt er als feste Einnahme von der Landschaft an Roggenkörnern 27£ Scheffel, an Gerste 3 Scheffel, Hafer 7 Scheffel, Garben 20 Mandeln, Roggen 2 Mandeln, den Läinmerzehnt je zwei Jahre, während derselbe im dritten Jahre dem Pfarrer zufiel, und an Geld 168 ggr.
Einen eigenartigen Streit hatte der Rabenstein bald nach seinem Übergang an Dr. Unruh mit der kurfürstlichen Jagdbehörde. Sie verlangte von dem Rittergut, daß es zwei Jagdhunde für den Landesherrn auf- uehme und verpflege. Die Familie Unruh, die diese Zumutung zurückwies,'] siegte in dem entstandenen Rechtsstreit erst nach langjährigen Verhandlungen, und zwar auf Grund der unumstößlichen Tatsache,