Beiträge zum Berliner Schulwesen.
Von Friedrich Wlenecke.
I. Die Berliner Garnisonschule.
Die Gründung der Berliner Garnisonschule erfolgte im Jahre 1692. Der Gouverneur von Berlin, der Feldmarschall Graf von Fleming, und der Garnisonprediger Nagel überwiesen fünfzig der ärmsten Soldatenkinder einem Lehrer, uud zum Schullokal bestimmten sie eine Baracke vor dem Spandauer Tor. Schon im nächsten Jahre war eine Erweiterung der Schule notwendig. Am 5. August 1693 wurde ein zweiter Lehrer angestellt, der gleichfalls fünfzig Kinder zu unterrichten hatte; als Schulraum diente eine zweite Baracke vor dem genannten Tor. Der Unterricht umfaßte Religion, speziell Katechismus, Lesen, Schreiben und Rechnen; befähigte Knaben erhielten Unterricht im Latein. Besoldet wurden die beiden Lehrer monatlich mit 6 Talern aus dem Traugelderfonds, zu -dem jeder Soldat, der sich verheiratete, einen bestimmten Beitrag zu entrichten hatte. Die hierüber vom Feldmarschall von Fleming gegebene Bestimmung lautet 1 ):
„Nachdem auf die, von dem Herrn Garnison-Prediger Nagel be- schehene Vorstellung bey Annehmung des zweyten Informatoris bey der Garnison-Schule, resolviret worden, daß die beyden Informatores bey itztgedachter Schule, hinkünftig aus denen Trau-Geldern, welche bey dem Auditeur Rathen, ad Pias causas aufgehoben werden, salariret werden sollen; Als hat derselbe sich hiernach zu achten, und gedachten Informatoribus einem jeden Monathlich 6 Thaler gegen Quitung auszuzahlen, und solche Ausgabe in Rechnung zu bringen. Wegen der Accidentien aber, soll weitere Verordnung ergehen.
Berlin, den 8. October 1694. Graf von Fleming.“
Die in Aussicht gestellten Einnahmen aus den Akzidenzien verwirklichten sich nicht; dafür erkannte man ihnen das alleinige Recht zu, die Gevatterbriefe zu schreiben. 1699 vermachte ein Wohltäter der Kirche ein Legat, dessen Zinsen, 12 Taler, den beiden Lehrern zugute
9 J. F. Walther, Historische Nachricht von den Garnison-Kirch- und Schul- Anstalten etc. Berlin 1743. S. 10.