Heft 
(1908) 17
Seite
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Beiträge zum Berliner Schulwesen.

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kommen sollten. Auf Befehl des Gouverneurs bestimmte der Oberst von Hacke:

.Nachdem denen beyden Collegcn von der Garnison-Schule schon in Anno 1604 Hoffnung gemacht worden, daß ihnen nebst ihrem Salario einige Accidentia angewiesen werden solten, so hat das Gouvernement resolviret, daß sie hinkiinfftig alleinige Freyheit haben sollen, zu allen Kindern, welche sowol von der Grenadier- als Füsilier-Garde, auch von abgedankten Soldaten, in der hiesigen Garnison-Kirche getauffet «'erden, die Gevatter-Briefe zu schreiben, als worinn ihnen von Niemanden wer der auch sey, Eintrag geschehen soll.

Berlin, den 12. Jan. 1700.

Auf Special-Befehl Sr. Excellenz des Ilrn. Gouverneurs habe dies unterschrieben ' v. Hacke.

Hie junge Anstalt blühte bald empor; die vorhandenen Räume reichten nicht aus; es mußten neue geschaffen werden. Mit königlicher Genehmigung wurde bei sämtlichen Regimentern der preußischen Armee eine Kollekte veranstaltet; in den Residenzstädten sammelten Stabs­offiziere und der Garnisonprediger Nagel Gelder zum Schulhausbau, und auch der König stiftete eine namhafte Summe. So konnten die ziemlich hohen Baukosten, 9000 Taler, gedeckt und ein Stall, der für die Festungs­banpferde bestimmt war, zu einem würdigen Schulhaus geschaffen werden. Im Herbst 1703 wurde nach einem Schulexamen im Beisein vieler Stabs­offiziere das Haus geweiht und seiner neuen Bestimmung übergeben. Es enthielt außer einer Lehrerwohnung drei Schulräume für fünf Klassen und war mit folgender Inschrift versehen 1 ):

Garnison-Schule.

IN HONOREM DE1 O. M.

FRIDERlCUS I. REX BORUSS.

PATER EXERCITUUM LIB. MILIT.

IN. HIS. URBIB. PRAESID.

PIE AC SOLIC. EDUCAND.

HOC AEDIFIC. EQUIL.

SCHOLAM FECIT.

SEOUL XVII. ANNO REGNI III.

Zur Ehre des großen Gottes hat Friedrich, der Erste, König in Preußen,

Zu sorgfältiger und gottseliger Erziehung der Soldaten-Kinder in hiesigen Residentzien

Dieses Gebäu, aus einem Pferde-Stall zu einer Schule zubereiten lassen.

Anno MDCCIH.

Und im 3 ten Jahre seiner Königl. Regierung.

) Johann Friedrich Walther. S. 23 u. 24.

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