Beiträge zum Berliner Schulwesen.
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die Gehälter zahlte. Das Bureau löste sich 1809 auf und wies die Lehrer mit ihren Forderungen an die Militärbehörden. Auf Grund der Verordnungen vom 27. Oktober 1807 „Wegen Verwaltung der obersten Staatsbehörden“ und vom 20. Dezember 1808 „Wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden,“ nach welchen den Provinzialregierungen die Patronatsrechte erhalten hatten, forderte der Oberpräsident der Kurmark, Sack, den Oberkonsistorialrat Nolte auf, die Berliner Garnisonschulverhältnisse zu regeln. Auf Noltes Veranlassung wurde unter Mitwirkung des Gouvernements eine Militär-Kirchen- und Schulkommission gebildet. Da aber diese über keine Mittel verfügte , so blieb ihre Tätigkeit nur auf die Führung der Aufsicht beschränkt. Der kommandierende General der brandenburgischen Truppen von l'auentzien wandte sich am 2. Januar 1810 in einem Immediatbericht an den König, bat um Regelung der Verhältnisse und fügte den Plan des Oberkonsistorialrats Nolte bei. Der König kam dem Wunsch nach und ernannte aus Mitgliedern des Allgemeinen Kriegs- Departements und der Sektion des Kultus und des öffentlichen Unterrichts eine Kommission zur Regelung, die am 24. Febiuar 1810 zusammentrat und im Sinne des Nolteschen Organisationsplans das Militärschulwesen regelte. Am 24. April fand die Schlußsitzung statt, und am 0. Mai reichte die Kommission einen Immediatbericht ein, dem durch A. K. O. vom 10. Mai wörtlich entsprochen wurde. Hinsichtlich der Berliner Garnisonschule wurde bestimmt:
4. „Um die Garnisonschule eine für die gesammte dortige Garnison wohlthätige Einrichtung in ihren oberen Klassen zu geben, genehmige Ich vorgeschlagenermaßen, daß die fähigen und erwachsenen Kinder aller dortigen Regimenter und Corps, sobald sie in den Civilschulen den nöthigen vorbereitenden Unterricht erhalten haben, in jene Lehranstalt verwiesen werden.“
Das Fortbestehen der Garnisonschule war gesichert. Nolte entwarf für sie einen Lehr- und Organisationsplan*), der am 27. Dezember 1810 von der Sektion des Kultus und des öffentlichen Unterrichts genehmigt wurde. Die Schule blieb für die Kinder des in Berlin stehenden Militärs eine Freischule. Die Kinder der aktiven Soldaten genossen inbezug auf Aufnahme den Vorzug vor den der inaktiven. Sie wurde eine dreiklassige höhere Bürgerschule und sollte als solche eine Fortbildungsanstalt für Soldatenkinder, die sich in den Zivilschulen durch Fleiß und Fortschritte ausgezeichnet hatten, sein. Geleitet wurde sie von einem Rektor ; mit ihm wirkten der Kantor, Organist und Küster der Ganisonkirclie und ein Kollaborator. Vierteljährlich fand unter Vorsitz des Rektors eine Konferenz der Lehrer statt, in der die Ange-
*) Urkunde 2.