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Friedrich Wienecke.
legenheiten der Schule inbezug auf Unterricht beraten und die Zensuren der Kinder festgestellt wurden. Das Zensieren geschah öffentlich im Beisein der Lehrer, und auf Grund der Zensuren wurden die Prämien verteilt. Die 1785 gegebenen Schulgesetze blieben in Kraft, und dem vom Könige ausgesprochenen Prinzip, daß Soldaten- und Bürgerkinder gemeinsam unterrichtet werden sollten, wurde man dadurch gerecht, daß man letztere gegen ein monatliches Schulgeld von 16 Gr. aufnahin. Der Lehrplan erfuhr durch Aufnahme neuer Unterrichtsgegenstände (Formenlehi’e, Geometrie, Gesang, Latein und Französisch) eine Erweiterung; durch die beiden zuletztgenannten Disziplinen erhielt sie den Charakter einer höheren Bürgerschule. Die Mädchen nahmen nicht daran teil, sondern empfingen in den Stunden Unterricht in den weiblichen Handarbeiten. Betont wurde der Unterricht in der Muttersprache, und Gewicht legte man nicht auf die Menge, sondern auf die Tiefe des Wissens.
Der Lehrplan entsprach nicht den in der Kabinettsorder vom 11. Mai 1810 gezeichneten Grundlinien. Die Schule sollte nur in ihren oberen Klassen eine weitergehende Bildung vermitteln. Der Plan bestimmte hingegen, daß nur Kinder, die die Elemente im Lesen, Schreiben und Rechnen beherrschten, aufgenommen wmrden. Diese Einrichtung erwies sich später, als sich die Zahl der Soldatenkinder verringerte, als unausführbar und hat mit dazu beigetragen, daß die Garnisonscliule nicht den gehegten Erwartungen entsprach; denn, da Grundklasse fehlte, hielt es schwer, die nötigen Schüler zu erhalten. Die Lage der Schule bedingte für die meisten Schüler einen weiten Schulweg, und die Eltern verzichteten, um diesen ihren Kindern zu ersparen, lieber auf den freien Unterricht und bezahlten für sie das Schulgeld in den Parochialschulen. Nicht selten mußten die Militärbehörden eingreifen und zwangsweise den Besuch herbeiführen, um die erforderliche Schülerzahl zu schaffen. Die Lage der Schule an der verkehrsreichen Spandauerstraße hinderte den Schulbetrieb; an Markttagen mußte nicht selten des Geräusches wegen der Unterricht, ruhen. Die engen Klassenräume führten mancherlei Ubelstände herbei, schlechte Luft, Hitze, Staub etc., die für die Gesundheit der Schüler und Lehrer die verderblichsten Folgen hatte. Vier Lehrer starben in der Zeit ihres Weiterbestehens an Schwindsucht, und andere legten den Grund zum dauernden Siechtum. Solche Bedingungen konnten keine gedeihliche Entwicklung zeitigen.
Am 1. Janur 1812 wurden die Gehälter der Lehrer geregelt, Es
erhielt
1. Der Rektor Grell 274 TI. 8 Gr., freie Wohnung und l 3 / 4 Haufen Holz.
2. Der Kantor Bauer 249 TI., freie W T ohnung und 1% Haufen Holz.
3. Der Organist Schmalz 212 TI., freie Wohnung-und l s / 4 Haufen Holz.