Heft 
(1908) 17
Seite
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Beiträge zum Berliner Schulwesen.

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4. Der Küster Janke 204 TI. 8 Gr., freie Wohnung und l s / 4 Haufen Holz.

5. Der Kollaborator Eichhorn 135 TI. 8 Gr. und '/z Haufen Holz.

(i. Der Hilfslehrer Iludloff 50 TI. und/ 4 Haufen Holz.

7. Die Lehrerin Zöllner 50 TI. und '/z Haufen Holz.

Hinsichtlich der Aufsicht über die Berliner Garnisonschule entstand zwischen den städtischen Behörden und der Garnison-Kirchen- und Schulkoimnission ein Streit, der, obwohl er nicht entschieden wurde, doch zu ungunsten der letzteren ausfiel. Auf Grund der oben genannten Verordnungen vom 27. Oktober 1807 und 26. Dezember 1808 gingen die Patronate königlicher Stellen an die Provinzialregierungen über; auch die Bestimmungen des Militärkirchenreglements vom 28. Mai 1811 Abschnitt III, § 4 waren in diesem Sinne gefaßt worden. Am

13. Februar 1811 hatten der Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements, Oberst von Hake, und der Vorsitzende der Sektion des Kultus und öffentlichen Unterrichts, von Schuckmann, in einem Immediatbericht den König gebeten, die Pfarr- und Lehrerstellen an der Berliner Garnisonkirehe und -Schule nicht von den Militärbehörden, sondein von den Regierungen besetzen zu lassen,da diese Schule, wie alle Militär­schulen, ihren Zweck nach nicht abgesondert sein sollte, sondern in ihr Militär- und Bürgerkinder gemeinsam unterrichtet würden. Durch A. K. O. vom 26. Februar hatte der König diesem Anträge entsprochen und bestimmt, daß das Patronat und die Aufsicht der kurmärkischen Regierung übertragen werde.

Am 1. September 1811 machte die kurmärkische Regierung die Verordnung der Sektion für den Kultus und öffentlichen Unterricht wegen Organisation der städtischen Schuldeputation zur Ausführung bekannt. Die Stadt kam dieser Aufforderung nach. Da aber in Berlin bei dem Mangel an öffentlichen Schulen nicht von einer Schulverwaltung, sondern nur von einer Schulaufsicht die Rede sein konnte, so wurde durch Reskript der Sektion für den Kultus und den öffentlichen Unterricht vom 27. April 1812 für Berlin ausnahmsweise die Errichtung einer Schul­kommission als eines Ober-Inspektions-Kollegiums für sämtliche Berliner Schulen angeordnet. Am 13. Oktober 1812 richtete die städtische Schulkommission an die Garnison-Kirchen- und Schulkommission das Gesuch, die Lehrer anzuweisen, daß sie von jetzt ab der Berliner Schulkommission untergeordnet seien. Die Garnison - Kirchen- und Schulkommission lehnte das Gesuch ab und machte geltend, daß das Gouvernement die Vorgesetzte Behörde sei. Der Vorsitzende, der Major von Anhalt, richtete an den König einen Immediatbericht, in welchem er die geschichtliche Entwicklung der Schule und der Kommission darlegte. Sie sei 1809 neu gebildet worden und habe unter Mitwirkung des Gouvernements das gesamte Militär-Elementarschulwesen der Stadt neu geordnet. Von dieser Einrichtung hätten Scharnhorst

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