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Friedrich Wienecke.
und Humboldt dem Könige berichtet, und dieser habe am 11. Mai 1810 im Sinne des Berichts entschieden. Das Gouvernement würde, wenn es das Patronatrecht und die Aufsicht verlieren sollte, an Rechten und Einfluß verlieren. Der Major verlangte:
1. Dem Gouvernement verbleibt das Patronatsrecht.
2. Die Militär-, Kirchen- und Schulkommission vertritt das Gouverment.
3. Das Gouvernement und die Kommission bilden keine besondere geistliche und Schulbehörde, sondern behalten nur die Rechte eines Patronatsherren, achten auf die strengste Beobachtung der in geistlichen Schulsachen erlassenen Gesetze und regeln das Ban- und Kassenwesen in der bisherigen Ordnung.
4. Die Aufsicht des Gouvernements und der Garnison-Kirchen- und Schulkommission erstreckt sich nicht bloß auf die Garnisonschule, sondern auch auf alle Kinder der aktiven Militärpersonen, die in den Parochialschulen unterrichtet werden, weil die Fähigen und erwachsenen unter ihnen von der Garnisonschule aufgenommen werden.
Der König beauftragte das Allgemeine Kriegs-Departement mit der Prüfung und Regelung der Angelegenheit. Da aber die erwähnte A.-K.-O. vom 26. Februar 1811 nicht zu finden war, so konnte ein endgültiger Beschluß nicht gefaßt werden. Das Kriegs-Departement teilte der Sektion des Kultus und des öffentlichen Unterrichts mit, daß erhebliche Gründe für die Ausübung des Patronatsrechts durch das Gouvernement sprächen; denn ein höheres Interesse als die Militärbehörden könnte die städtische Schulkommission nicht haben. Eine Entscheidung durch den König erfolgte nicht; das Gouvernement behielt das Patronats- und Aufsichtsrecht.
Die fernere Geschichte der Garnisonschule ist keine erfreuliche. Die obwaltenden Mißstände konnten den Militär- und Schulbehörden nicht verborgen bleiben, und es ist kein Wunder, wenn wiederholt ihre Auflösung bezw. ihre Reorganisation gefordert wurde. Im Jahre 1818 revidierte sie der Feldpropst Offelsmeyer. Das Urteil lautete geradezu vernichtend: „Es sei unbegreiflich, wie sie das Muster einer Schule genannt werden könne; sie sei vielmehr einen Greuel zu nennen.“ Zwar wurde sie von einer Kommission, die aus dem Major von Steinwehr, den Räten Rudolpliie, Nolte und Snethlage gebildet war, „als bessere Lehranstalt, die unbedenklich eine der besten Mittelschulen genannt werden könne,“ bezeichnet; doch ein Erlaß der Minister des Krieges und der geistl. pp. Angelegenheiten nannte sie „eine Schule zweiter Stufe.“ Der Gouverneur von Berlin, Generalfeldmarschall Graf von Gnei- senau, und der Kriegsminister von Boyen sprachen sich für ihre Auflösung aus; doch scheiterte diese an dem Willen des Königs, der sie aus Pietät gegen seine Vorfahren erhalten wissen wollte. Durch A. K.-O.