Heft 
(1908) 17
Seite
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Beiträge zum Berliner Schulwesen.

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vom 9. November 1818 bewilligte der Monarch zur Verbesserung der Schule und Lehrergehälter 500 TI. und am 28. Juni 1820 teilte der Kriegsminister dem Minister der geistl. etc. Angelegenheiten mit, daß von der Auflösung endgiltig Abstand genommen sei. In dem Vortragsprotokoll der Tmmediatskommission für zulässige Ersparnisse im Staatshaushalt vom Jahre 1823 gehörte auch ihr Etat zu den Posten, die erspart werden könnten. Aber die Auflösung unterblieb wiederum, und am 25. Februar genehmigte der König, daß das Garnisonschulgebäude mit einem dritten Stock versehen werde, und daß die Kosten dem Kirchen­vermögen entnommen würden. Die neugeschaffenen Räume kamen der Schule wenig zunutze; sie dienten als Registratur und Wohnung. Am 22. Dezember 1825 wurde sie vom Provinzial-Schulrat Schulz einer Re­vision unterzogen, der ebenfalls auf die unhaltbaren Zustände hinwies und eine Erweiterung der Klassenräume und Vermehrung des Lehr­personals forderte. Das Gouvernement lehnte dies unter Hinweis, daß die Schule kein eigenes Vermögen besitze, sondern aus kirchlichen Mitteln unterhalten würde, ab und erklärte sich gegen eine Reorganisation, bezw. Auflösung, da die Schule für den Mittelstand bestimmt sei und es in Berlin an Mittelschulen mangele. Der König forderte vom Kriegs­minister Grafen von Hake eingehenden Bericht und befahl durch Kabinettsorder vom 12. Januar 1829 nachdrücklichst,daß in allen bis­herigen hiesigen Verhältnissen nichts geändert werden solle, und daß diese Bestimmung in die neue Militärkirchenordnung aufgenommen wei'de. In dieser (12. Februar 1832) heißt es im § 118:

Daß wegen Ausübung des Patronats der Garnisonkirche zu Berlin ganz in der bisherigen Art verfahren und darin nichts geändert werde ingleichen daß überhaupt die Bestimmungen der Militär-Kirchen - Ordnung bei der hiesigen Garnisonkirche nur insoweit zur Anwendung finden sollen, als sie mit den für dieselbe und die dortigen Schul­anstalten bestehenden besonderen landesherrlichen Vorschriften verein­bar sind.

Am 22. September 1835 wurde die Garnisonschule durch den Geheimrat Kortüm aus dem Ministerium der geistl. pp. Angelegenheiten und dem Major Gueinzius aus dem Kriegsministerium unvermutet einer Revision unterzogen. Das Bild, das sie von ihr erhielten, war kein günstiges. Der Rektor war krank, der Kantor alt und schwach und die einzige Stütze der ganzen Schule der Kollaborator Breter, dessen Fleiß, Geschick und Erfolge auch anerkannt wurden. In dem Bericht der Kommission vom 21. Oktober 1835 heißt es:

Die Garnisonschule soll den zum unentgeltlichen Unterricht berechtigter Militärkinder dasselbe leisten, was gute Elementarschulen den Zivilkindern von ihrem Eintritt in das schulpflichtige Alter bis zur Konfirmation zu leisten haben. Dieser Bestimmung entspricht die

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