Heft 
(1908) 17
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Friedrich Wienecke.

die hiesige Garnisonschule nicht, da sie der Anfangsklasse ganz entbehrt und einen Lektionsplan zu gründe legt, durch welchen das nächste Bedürfniß der zur Schule gehörenden Kinder nicht hinreichend berücksichtigt wird und zu dessen ordentlicher Durchführung bessere Lehrkräfte als die, über welche die Schule zu gebieten hat, erforderlich sind. Es wird in oberen Klassen sogar Latein und Französisch gelehrt, wobei, weil diesen Gegenständen nur je 2 Stunden wöchentlich gewidmet werden, schon nichts Rechtes gewonnen werden kann.

Die Kommissare schlugen den Ministern vor, eine dreiklassige Elementarschule mit 4 Abteilungen einzurichteu, in der Knaben und Mädchen in den unteren vereint, in den oberen aber getrennt unter­richtet würden, den altersschwachen Kantor Bauer zu pensionieren, den Rektor anderweitig zu versorgen und das Lehrpersonal entsprechend zu ergänzen. Diesem Antrag trat die Garnison-Kirchen- und Schulkommission entgegen; sie hob hervor, daß die beiden Kommissare es nicht für artig befunden hätten, zuvor von ihr Auskunft einzuziehen; sie berief sich auf die durch die A. K. 0. vom 12. Januar 1829 und durch die Militär- Kirchen-Ordnung vom 12. Februar 1882 § 118 verbürgte Sonderstellung der Garnisonschule und bat den Gouverneur,dahin zu wirken, daß die Garnisonschule nicht zu einer Elementarschule herabgewürdigt werde. Am 81. März 1886 reichten die Minister der geistl. pp. Angelegen­heiten und des Krieges einen Immediatbericht dem Könige ein, in welchem sie unter Darlegung der geschichtlichen Entwicklung und der Organi­sation der Garnisonschule baten,daß sie nach den Grundlinien der A. K. O. vom 11. Mai 1810 reorganisiert werde, und daß sie in der Be­aufsichtigung der inneren Einrichtung und des Unterrichts, sowie in der Beurteilung der Qualifikation der zu wählenden Lehrer das hiesige Konsistorium und Provinzial-Schulkollegium nach den Bestimmungen der Militär-Kirchen-Ordnung vom 12. Februar 1832 §§ 8992 konkurrieren. Dein Immediatbericht wurde durch A. K.-O. vom 25. April 1836 ent­sprochen; die Garnisonschule erhielt eine Grundklasse, blieb aber in ihrer sonstigen Einrichtung unverändert.

Dem Vorschlag des Generalkommandos des Gardekorps entweder soviel Garnisonschulen anzulegen, daß alle Soldatenkinder darin unter­richtet werden könnten, oder die bestehende Garnisonschule aufzulösen, wurde nicht entsprochen. Das Kriegsministeriumhielt die letztere Maßregel für vorzugsweise zweckmäßig (28. 5. 36.), hielt sich aber nicht für ermächtigt, Allerhöchsten Orts einen dahingehenden Antrag zu stellen, da sich die A. K. O. vom 25. April 1836 über die Regulierung der Garnisonschule entschieden auspreche, und es bei früheren Erörte­rungen bereits zur Sprache gekommen sei, daß die Auflösung dieser Schule der Allerhöchsten Intension nicht entsprechen dürfte. Darauf beantragte der kommandierende General des Gardekorps am 11. Juni 1836