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Friedrich Wienecke.
II. Die Berliner Regimentsschulen.
Die Berliner Regimentsschulen verdanken ihre Begründung dem Könige Friedrich Wilhelm dem Ersten. Durch „Circulair-Ordre an alle Regimenter Infanterie, Cavallerie und Dragoner, wegen der zu bestellenden Feld-Prediger, was dabey und bey ihrer Examination, Vocation, auch sonst observiret werden soll, de Dato Berlin vom 22. Januar 1720 1 )“ befahl er:
„Die solchergestalt bestellten Feld-Prediger sind wohl zu ermahnen, fleißig die Catechismus-Predigten zu halten und zu catechisiren, damit die Unwissenden, und vornehmlich die Jugend, gehörig unterrichtet werde.“
Wenn auch diese Order keinen direkten Befehl zur Gründung von gesonderten Soldatenkinderschulen enthält, sondern nur die religiöse Unterweisung der Soldaten und Soldatenkinder fordert, so ist sie doch als Gründungsurkunde der Regimentsschulen anzusehen; denn von nun an richteten die Infanterieregimenter und die Kavallerieregimenter, die geschlossen in einer Garnison standen, Schulen für die Soldatenkinder ein.
Auch die Berliner Regimentsschulen sind infolge obiger Kabinettsorder gegründet worden. Die Garnisonschule konnte bei weitem nicht die schulpflichtigen Soldatenkinder aufnehmen. Die seit zwei Jahrzehnten bestehenden Parochialschulen waren in erster Linie für die Kinder der Parochie bestimmt und suchten soviel als möglich die Soldatenkinder fernzuhalten. Denn der Gegensatz, der zwischen den Bürgern und den Soldaten bestand, übertrug sich nur zu oft auf die Kinder und führte unliebsame Verhältnisse herbei. Da die Soldaten den Bürgern gegenüber Vorrechte genossen, so hatten die Prediger und Lehrer allen Grund, mit ersteren nicht in Streit zu geraten. In den Parochialschulen wurde von den Kindern, deren Eltern nicht zur Parochie gehörten, erhöhtes Schulgeld erhoben. Wie sollten die Soldaten von ihrem kärglichen Sold, der monatlich 2 TL betrug, Schulgeld und die Ausgaben für Lernmittel erschwingen? Die Soldatenkinder waren somit auf die Armen- und Winkelschulen angewiesen; von den letzteren gab es in Berlin eine stattliche Zahl. In ihnen wurde ein geringeres Schulgeld erhoben und auch die Kontrolle des Schulbesuchs weniger streng gehandhabt. Den Eltern, die ihre Kinder zum Miterwerb benutzten, war dies willkommen; sie hielten sie vom Schulbesuch fern und konnten sich leichter bei Nachfrage von seiten des Regiments oder des Feldpredigers entschuldigen.
Wohl waren die Winkelschulen von den Behörden verboten; aber man nahm es mit dem Verbot nicht genau. Den einen Winkelschulhalter
‘) Milius, Const. March. III. TI. 1. Abt. 404.