Heft 
(1908) 17
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Friedrich Wienecke.

der Uneigennützigkeit und Pflichttreue der Lehrer und dem patriotischen Sinn des Magistrats. Zwar waren Feldprediger und Küster aus ihren Ämtern geschieden und die Schulkommissionen aufgelöst; aber dennoch gingen die Schulen nicht ein, sondern wurden von den Lehrern, obwohl sie zunächst kein Gehalt erhielten, fortgeführt. Ihre selbstlose, patriotische Handlungsweise ist wiederholt von den höchsten Staatsbehörden und auch vom Könige anerkannt worden. Der Magistrat der Stadt zahlte ihnen später ihre Gehälter und ließ durch ein neugebildetes Kirchen- und Schulbureau ihre amtliche Tätigkeit überwachen und die Schul­verhältnisse, so gut es ging, regeln. An einen ununterbrochenen Unter­richt war allerdings nicht zu denken. Die häusliche Not drängte mehr denn je zum Miterwerb, und die Autorität der Offiziere, die bis dahin so fördernd auf Disziplin und Unterricht gewirkt hatte, war nicht mehr vorhanden. Dazu kam, daß die Kasernen vom Feinde besetzt und die Schulen hinausgewiesen wurden. Die Lehrer mußten selbst für Wohnung und Schullokal sorgen, und dies war bei den geringen Mitteln und bei der starken Bequartierung mit großen Schwierigkeiten verknüpft.

Mit dem 1. April 1809 löste der Magistrat von Berlin, infolge der Neuregelung der Staatsbehörden, das Sclmlbureau auf, stellte seine Gehaltszahlungen an die Lehrer ein und überwies Schulen und Lehrer den Militär- und Zivilbehörden. Der Oberpräsident der Kurmark, Sack, und der Gouverneur von Berlin, General LEstocq, wandten sich an den kommandierenden General der brandenburgischen Brigade, von Tauenzien, mit der Bitte, die Schulen den Regimentern, die die Kantons der auf­gelösten Truppenteile bezogen hätten, zur Unterhaltung zu überweisen. Dies konnte nur in geringem Umfange geschehen. Das Leib-Infanterie­regiment Nr. 8 übernahm die Schule des Inf. Reg. Nr. 13 von Arnim, die brandenburgische Artilleriebrigade die des 1. und 3. Artillerieregiments und das brandenburgische Husarenregiment die des Leibhusarenbataillons von Rudorflf. Für die übrigen Regirnentsschulen waren keine Fonds vorhanden. Am 28. April 1808 berichtete der Oberpräsident der Kurmark über den Zustand der Schulen dem Allgemeinen Kriegdepartement und bat, daß im Generaletat der Armee ein Fonds zu ihrer Unterhaltung angewiesen werden möchte. Eine Entscheidung erfolgte zunächst nicht, da noch keine grundlegenden Bestimmungen über die künftige Gestaltung des Militärschulwesens getroffen waren. Der König ernannte zu diesem Zweck eine Kommission, die aus dem General von Scharnhorst (Vorsitz), dem Obersten Gr. von Lottum, den Staatsräten Wilhelm von Humboldt, Nicolovius und dem Major von Boyen bestand. Sie trat im Mai zusammen und faßte hinsichtlich des Militärschulwesens folgende, Beschlüsse:

§ 9.Die innere Einrichtung von Militärschulen, die Methode u.s.w.

würden künftig so wie alle Lehranstalten von der Vorgesetzten Staats-