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Friedrich Wienecke.
ihrer Unterhaltung ausgemittelt sind. Sie nimmt Bedacht, daß die Lehrer anderweitig versorgt, die Kinder in Schulen untergebracht und gleich andern Schulkindern mit Büchern und freiem Unterricht unterstützt werden. Sie hat den König gebeten, daß die Berliner Militärschullehrer ihr Gehalt für 3 Monathe aus den Königlichen Kassen bewilligt erhalten.“
Das letztere geschah auch in Berlin. Die Lehrer erhielten unter Anerkennung ihrer treuen Arbeit und Pflichterfüllung und ihres selbstlosen Verhaltens in den Tagen des Unglücks auf Befehl des Königs ihr Gehalt für 3 Monate ausgezahlt.
Die endgiltige Regelung der Beidiner Regimentsschulverhältnisse erfolgte im Jahre 1810. Auf Grund der oben genannten Kommissionsbeschlüsse traten der Gouverneur von Berlin und der Oberpräsident der Kurmark, Sack, in Verbindung. Letzterer beauftragte den Ober- konsistorialrat Nolte von der Kurmärkischen Regierung mit der Regulierung. Auf seinen Vorschlag wurde zunächst die 1806 aufgelöste Militär-, Kirchen- und Schulkommission wiederhergestellt und eine Feststellung der noch vorhandenen schulpflichtigen Militärkinder vorgenommen. Ihre Zahl betrug über 1500, von denen 342 die Schule nicht besuchten. Insbesondere waren die Schulen der ehemaligen Regimenter von Oranien, Möllendorff, Alt-Larisch und Gensdarmes in einem überaus traurigen Zustand. Nolte unterbreitete dem Gouverneur und Oberpräsidenten folgende Vorschläge:
1. Die Schulen der aktiven Regimenter (Leib-Infanterieregiment, Artillerie) werden aufgelöst und die Kinder den Parochialschulen gegen ein monatliches Schulengeld von 12 Gr. überwiesen.
2. Die Kinder der inaktiven Soldaten werden in besonderen Schulen mit Hilfe von Seminaristen aus dem Küsterseminar unterrichtet.
3. Mit diesen Schulen werden Arbeitsanstalten für Alt und Jung verbunden.
4. Die noch nicht beglichenen Ansprüche der Lehrer erfolgt aus den eingezogenen Beständen der Schulkassen der aufgelösten Regimenter.
Da auch der kommandierende General von Tauenzien die Vorschläge annehmbar fand, so sandte er sie am 2. Januar 1810 dem Könige ein und bat in einem Immediatbericht unter Darstellung der überaus traurigen Lage um Regulierung des Schulwesens. Der König beauftragte am 2. Februar das Allgem. Krgs. Dep., mit der Sektion für den öffentlichen Unterricht in Verbindung zu treten und die Berliner Regimentssclml- verliältnisse unter Beachtung der Nolteschen Vorschläge zu regeln. Die Kommission trat unter dem Vorsitz des Generals von. Scharnhorst zu Ende des Monats April zusammen und übersandte am 6. Mai dem Monarchen einen Immediatbericht, der in seinen Grundzügen den Nolteschen Vorschlägen entsprach. Der König vollzog am 11. Mai 1810