Heft 
(1908) 17
Seite
389
Einzelbild herunterladen

Beiträge zum Berliner Schulwesen.

389

2. Solange Kinder beiderlei Geschlechts zugleich unterrichtet werden, kommen die Kleinen nur des Vormittags.

3. Die Schulstunden sind des Vormittags von acht bis elf Uhr und des Nachmittags von zwei bis vier Uhr. Mittwoch- und Sonnabendnachmittag ist frei; nur wird von zwei bis drei Uhr an diesen Tagen von dem Kantor Singstunde gehalten.

4. Die Stunden gehen mit dem Glockenschlag an und werden etwa fünf Minuten vor dem Schlag geschlossen, damit die Ivatechumenen zur rechten Zeit mit dem Schlage um elf Uhr bei dem Pfarrer sein können.

5. Zu diesem Ende linden sich die Kinder schon vor dem Schlage in der Klasse ein, und in dieser Absicht werden die Klassen, welche außer den Schulstunden verschlossen gehalten werden, schon dreiviertel vor acht und zwei Uhr geöffnet. Aber sobald sie geöffnet sind, muß einer von den Erwachsenen in jeder Klasse die Aufsicht haben, damit bis zur Ankunft des Lehrers alles ruhig und ordentlich zugeht.

N. B. Die Prediger halten ihre Kinderlehre nicht in den Klassen und ist ihnen der Gebrauch der Küster-Sakristei dazu verstattet; nur müssen die­selben auf ihre Kosten heizen lassen. Auch ist dieser Vortheil den gegen­wärtigen Predigern zugestanden, wenn ihre Wohnung nicht zur Kinderlehre eingerichtet ist.

G. Den Schlüssel zu den Klassen hat der Rektor, und der Hausknecht schließt sie auf. Zngesehlossen wird sie von dem Lehrer, der zuletzt aus der Klasse geht.

7. Jedes Kind geht, wenn es kommt, gerade in die Klasse hinein, setzt sich an seinen Ort uud bereitet sich auf den Unterricht vor. Es kann nicht verstattet werden, daß die Kinder sich vor dem Hause oder in dem­selben oder auf dem Hofe versammeln und dann haufenweise in die Klasse gehen.

8. Beim Weggehen gehen die Kinder paarweise still und ordentlich, ohne alles unnöthige Geräusch, Mädchen allein und Knaben allein, weg. Jeder Lehrer hat bei seiner Klasse darnach zu sehen, daß daran gehalten wird. Die Klasse, welche der Treppe am nächsten ist, geht zuerst weg.

9. Wird ein Lehrer in der Stunde herausgerufen, so wird die Klassenthür geöffnet, aber dessenungeachtet doch noch ein Aufseher in derselben be­stellt.

10. Zu viele Kinder müssen nicht mit einmal aus den Klassen gelassen werden, weder zwischen noch in den Stunden. Es versteht sich von selbst, daß man dabei so vorsichtig verfährt, nicht zugleich Knaben und Mädchen hinausgehen zu lassen; selbst bei den kleinen Kindern muß man darauf sehen, damit ihnen die Abänderung in der Folge nicht auffalle.

11. Wer nach dem Schlage kommt, darf während des Gesanges und Gebetes nicht in die Klasse hineingehen, sondern muß draußen so lange warten, bis der Gesang und das Gebet geendet ist, damit die anwesenden Kinder nicht in ihrer Andacht gestört werden.

12. Weder vor, noch zwischen, viel weniger in den Stunden kann die mindeste Unordnung geduldet werden. Z. B. Plaudern, Geräusch, Obstessen, anderes Essen, kein ungesittetes Betragen, Spielen und Stoßen mit Händen