Heft 
(1908) 17
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Friedrich Wienecke.

und Füßen, Tauschen, Verschenken, Verhandeln und dergleichen noch viel weniger Beleidigungen.

13. Diesem Unfug desto sicherer vorzubeugen, darf kein Kind etwas in die Schule mitbringen, welches nicht dahin gehört; cs habe Namen, wie cs wolle, nicht einmal Bilder und dergleichen; die Sprüche damit zu zeichnen, dazu darf es nur eines Streifen weißen Papiers.

14. Bringt doch jemand dergleichen mit, wird es ihm abgenommen, und die beiden ersten Male nach den Stunden wiedergegeben; zum dritten Male gibt man es nicht wieder.

15. Der Unfug, daß viele Kinder bei dem Unterricht zugleich antworten oder gar wohl schreien, kann durchaus nicht geduldet werden; denn dadurch wird alle Zurechtweisung und Belehrung schlechterdings unmöglich. Auch darf niemand antworten, als wer gefragt wird. Ebensowenig darf auch jemand den andern anhelfen, wenn er nicht dazu aufgefordert wird. Bei dem Aufschlagen der Sprüche steht derjenige auf, der den Spruch gefunden hat, und der Lehrer ruft von denjenigen, die aufgestanden sind, einen zum Lesen auf.

16. Ordnung im Anzuge und Reinlichkeit, welche nichts kostet, muß von den Kindern beobachtet werden.

17. Kinder welche krank sind, oder einen Ausschlag haben, dürfen nicht in die Schule kommen.

18. Bleibt ein Kind aus der Schule, so müssen die Eltern oder Pfleger es gehörig bei dem Rektor entschuldigen, entweder persönlich oder schrift­lich oder durch einen zuverlässigen Boten.

19. Damit kein Kind sich mit Unwissenheit entschuldigen kann, so sollen diese Gesetze denen Knaben alle Monatli vorgelesen werden. Bei dieser Gelegenheit kann man es ihnen am besten begreiflich machen, wie heilsam und nothwendig diese Gesetze für sie selbst sind.

IV. Belohnungen.

1. Alle Jahre nach der Revue wird ein Öffentliches Examen gehalten iin Beisein einiger angesehener Mlinner; die' Kommission ist dabei von Prtichtswegen.

2 . Auf diesem Examen werden an diejenigen Kinder, welche von den

Lehrern gewissenhaft als die besten angegeben werden, von einem Mit- gliede der Kommission Bücher oder andere nützliche Dinge zur Belohnung ausgeteilt. ..

3. Die Belohnungen müssen nicht denjenigen gegeben werden, welche in Kenntnissen die meisten Fortschritte gemacht haben, denn der Fähige läßt andere ohne Mühe leicht hinter sich zurück, sondern denjenigen, welche sich vorzüglich viele Mühe geben,' ihre Gaben und Fähigkeiten gut gebrauchen und namentlich denjenigen, die ein gutes Herz haben und Liebe zur Ordnung und Rechtschaffenheit blicken lassen.

4. Die Väter derjenigen Kinder, welche diese Belohnungen bekommen, lassen die Herrn Kompagniechefs bei der Parole, oder -wo sie es am dien­lichsten linden, ihre Freude über ihre sorgfältige und glückliche Kinderzucht durch den Feldwebel oder einen Unteroffizier zu wissen thun.