Heft 
(1908) 17
Seite
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Beitrüge zum Berliner Schulwesen.

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5. Nach dem Examen werden die Kinder nach ihren Fortschritten zur Belohnung ihres Fleißes versetzt.

V. Strafen.

1. überhaupt muß vor allen Dingen dahin gesehen werden, daß der körperlichen Strafen so wenige als möglich sind. Man soll recht angelegent­lich auf andere Menschen würdigere Besserungsmittel bedacht sein, welche auch nicht schwer zu finden sind, wenn man die Gemiithsart der Kinder nur erst kennt und bildet. Z. K. Stehen, Stehen an einem Strafort, Herunter­setzen, Ausschließnng vom Gesang und Gebet, Entziehung der Achtung, welche man besseren Kindern erweiset, Karzer und dergleichen, und müssen diese Dinge den Kindern sehr wichtig gemacht werden.

2. Sind körperliche Strafen nöthig, so müssen sie so eingerichtet werden, daß sie unschädlich sind.

3. Vornehmlich haben die Lehrer bei allen ihren Strafen, sogar bei ihren Bestrafungen mit Worten dahin zu sehen, daß sie ja nicht in Hitze gerathen, weil sonst nicht nur das bestrafte Kind, sondern auch andere nur gar zu leicht auf die Gedanken gerathen, die Strafe habe nicht so sehr die Besserung des fehlenden Kindes, sondern vielmehr die Befriedigung des erzürnten Lehrers zum Zweck. Auch muß man auf das sorgfältigste Über­eilung und Bosheit unterscheiden.

4. Sollte ein Kind sich durch Trotz, Widerrede, Halsstarrigkeit usw. an einem Lehrer vergehen, so kommen alle Schullehrer zusammen. Denn Gehorsam ist die Seele aller, am meisten der Garnisonschulen. In einem solchen Falle wird das böse Kind nicht von dem beleidigten Lehrer selbst, sondern von den übrigen bestraft. So bleibt nicht der mindeste Schein von Selbstrache weder bei den Eltern noch bei dem Kinde möglich.

5. Sollten unvernünftige Eltern gefunden werden, welche sich gegen die Lehrer hart vergingen, so sollen sie von diesen, wenn sie sich von ihnen nicht wollen weisen lassen, an die Kompagniechefs verwiesen und sollten sie sich gegen einen der Schullehrer ungebührlich bezeigt haben, von dem beleidigten Lehrer der Kommission zur Ahndung angezeigt werden.

t). Kinder, welche das, was ihnen aufgegeben worden ist, nicht gelernt haben, sollen dafür nicht am Leibe gestraft werden. Das wäre der schlechteste Weg, alle Lust zum Lernen in ihnen zu ertöten. Man suche es ihnen nur begreiflich zu machen, daß es ihr eigener Schade ist, wenn sie in Dingen, welche ihnen nützlich sind, unwissend bleiben.

7. Noch weniger muß man ein Kind, auf die Weise strafen, daß man ihm mehr zu lernen aufgibt. Das ist so ganz gerade wider den Sinn der Strafe, dio etwas Böses sein soll. Man muß es vielmehr den Kindern bei einer jeden Gelegenheit auf alle Weise einzuprägen suchen, daß das Lernen für sie etwas Gutes ist.

8. Werden andere beleidigt oder beschimpft, muß es ihm öffentlich in der Schule Abbitte thun; in dem vorgesagten Ausdrucke beschimpft das böse Kind sich selbst.

9. Sind Kinder so unordentlich, faul und unreinlich, daß die Erinne­rungen der Lehrer nichts fruchten, so soll man das erst den Eltern anzeigen.