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Friedrich Wienecke.
Und wenn das nichts hilft, so soll es der liektor der Kommission anzeigen. Kinder, welche auf diesem Wege nicht zu bessern sind, sollen um des allgemeinen Besten willen, damit sie andere, bessere Kinder nicht mit verderben, aus der Schule weggewiesen und nicht eher wieder angenommen werden, als bis man mit Grund Besserung hoffen kann.
10. Diese Verstoßung aus der Schule aber darf nicht von einem Lehrer allein oder einseitig geschehen, sondern wenn alle oder die meisten Lehrer oder auch einer nur über ein solches Kind diese gegründeten Klagen führen, dann soll diese Verstoßung aus der Schule von der Kommission bei der vierteljährlichen Zusammenkunft beschlossen und den Eltern bekannt gemacht werden.
VI. Ferien.
Diese sind folgende:
1. In den Ilundstagen wird nur des Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags Vormittag Schule gehalten; die Vormittage des Mittwochs und Sonnabends und alle Nachmittage sind ganz frei.
2 . Fällt Weihnachten auf einen Freitag und Sonnabend, so wird die Schule am Mittwoch vor dem Feste geschlossen und am Montage nach dem neuen Jahre wieder eröffnet. Fällt es auf einen Montag, Dienstag oder Mittwoch, so wird die Schule schon am Sonnabend vor dem Feste geschlossen und am Donnerstag nach dem neuen Jahre wieder eröffnet. Fällt es auf einen Sonntag, so wird die Schule am Freitag Vormittag geschlossen und am Montag nach dem neuen Jahre angefangen. Füllt es auf einen Donnerstag, so wird die Schule am Dienstag Vormittag geschlossen, und sie fängt am Montag nach dem neuen Jahre wieder an.
3. Um Ostern wird die Schule am Mittwoch vor dem Feste geschlossen und am Donnerstag nach dem Feste eröffnet.
4. Um Pfingsten wird die Schule am Freitag vor dem Feste Vormittag geschlossen und am Montag nach dem Feste wieder angefangen.
5. Vor dem Buß- und Bettage wird sie am Dienstag Vormittag geschlossen.
6. Der Tag vor dem Examen und der Tag nach demselben ist frei.
7 . Sonst dürfen nur wenige Stunden und das aus sehr erheblichen Ursachen ausgesetzt werden; auch darf es nur allein von dem liektor bestimmt werden.
VII. Unterricht.
1. Man soll nicht, wie bisher geschehen ist, die Bibel von Anfang bis zu Ende durchlesen, sondern man soll vorzüglich das Neue Testament und die Psalmen lesen. Man kann auch das Buch Sirach mituehmen.
2. Man bedient sich des Potsdamschen kleinen Gesangbuchs für christliche Soldaten.
3. Man muß die Kinder nichts singen und lesen lassen, w r as man ihnen nicht vorher erklärt hat, damit sie nichts ohne Verstand thun und sieh nicht zur Gedankenlosigkeit gewöhnen.
4. Die Kinder sollen auch nicht zuviel aus der Bibel und dem Gesangbuch auswendig lernen.