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16. (4. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.
des Verbandsvoraitzenden and mit Zustimmung der beiden Kommissionsmitglieder Prof. Dr. Wünsch-Königsberg. Eine mündliche Besprechung war der Kommission leider nicht möglich, die Mitglieder einigten sich brieflich dahin, dem Verbandstag folgende Punkte zur Prüfung vorzulegen:
1. Das Ziel der Sammlung muß die Zusammenstellung eines deutschen*) Corpus cantamentorum magicorum sein, das dann die Grundlage für eine Darstellung der Entwicklung dieser Segen und Zauberformeln bilden wird. 2 )
2. Gegenstand der Sammlung sind alle magischen Formeln, die innerhalb des ganzen deutschen Sprachgebiets 3 ) im Gebrauch waren oder sind, also z. B. Segen zum Besprechen von Wunden und Krankheiten bei Menschen und Vieh, zur Abwehr von bösem Blick und anderer Zauberei, zum Bannen von Dieben, Geistern, von Feuersbrunst und bösen Wettern, Beschwörungsformeln beim Schneiden von Glücksruten und Heilkräutern, zum An wünschen von Unglück, Segeusformeln bei Viehzucht und Ackerbau, Aufschriften für Amulette, Himmels- und Schutzbriefe, Schutz- und Trutz-Zettel, Leiboslänge Jesu Christi oder Mariä, Tobiassegeu, sieben Himmelsriegel usw. (Auch die Art ihrer Verwendung und die etwa dazugehörigen Handlungen müssen beachtet werden.)
3. Eine bloße Registrierung des in den einzelnen volkskundlichen Archiven vorhandenen und des schon gedruckten Materials, wie sie auf der Eisenacher Tagung für die Verzettelung der Volkslieder beschlossen worden ist, ist wegen der großen Ähnlichkeit oder Gleichheit der Anfänge der verschiedenartigsten Segensformeln zwecklos. Nur vollständige, treue Abschriften sind hier zu brauchen. Ebenso ist eine Beschränkung auf die neuere Zeit unmöglich wegen des ja allgemein bekannten hohen Alters eines sehr großen Teils dieser Segen.
4. Der Verband muß sich mit der germanistischen Kommission der der Kgl. Preußischen Akademie der Wissenschaften ins Benehmen setzen, damit bei der von dieser geleiteten Katalogisierung der aus dem Mittel- alter auf uns gekommenen deutschen Handschriften zugleich auch die Abschrift der handschriftlich überlieferten lateinischen und deutschen magischen Formeln besorgt würde.
■) bezw. germanischen, 8. Anm, 4.
’) Vgl. A. Dieterich, Hess. Blätter f. Volksk. I, 191.
*) Erwünscht wäre auch die Hereinbeziehung der Segen der übrigen germanischen Völker, die nicht von den Deutschen getrennt werden können, vgl. z. B. A. Chr. Bang, Norske Hexeformularer og magiske Opskrifter oder Verdam, Over Bezwerings- formulieren (Handelingen van de Maatsch. der Nederl. Lett. te Leiden 1900 - 01). Auch die unter den deutschsprechenden Juden verbreiteten Formeln müssen unbedingt herangezogen werden.