Heft 
(1908) 17
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15. (4. ordentliche) Versammlung des XVII. VereinRjahres.

Herren Felix Lüdicke und Dr. Gustav Albrecht, als Bibliothekare an der Stadt. Bücherei zu Charlottenburg tätig.

VIII. Als ein Katalog-Prachtwerk lege ich das mit 94 Licht­drucktafeln vorzüglich ausgestattete Verzeichnis der Sammlung Emden in Hamburg vor, welche vom 3. bis 7. November im Lepkeschen Auktionshause hierselbst versteigert wiid, Preis 12 Mark. Der I. Teil umfaßt in seltener Fülle hauptsächlich Porzellane der beiden ersten Berliner Fabriken Wegeli und später Gotzkowski. Die Fabrik des letzt­erwähntenpatriotischen Kaufmanns wurde bekanntlich von Friedrich den Großen übernommen und bildet den Grundstock der hiesigen heu­tigen Königlichen Porzellan-Manufaktur.

IX. Bedingungen über die Aufnahme von Manuskripten in die Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde. Verlag von J. Engelhorn in Stuttgart. Eine Abteilung des deutschen Geographentages ist, wie Ihnen erinnerlich, der Heimatkunde gewidmet. Alle zwei Jahre erscheint ein Bericht, der allemal in freund!ichster Weise auch der Brandenburgia als heimatkundlicher Gesellschaft aus­führlich Erwähnung tut.

1. Laut dem zwischen der Zentralkommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland und der Verlagsbuchhandlung von J. Engel­horn in Stuttgart abgeschlossenen Vertrag erhalten die Herren Verfasser ein Honorar von 30 Mark für den Druckbogen für die 1. Auflage. Außerdem erhält jeder Verfasser 10 Freiexemplare seiner Arbeit; weitere Exemplare, für die indes die gewerbliche Verwertung ausgeschlossen ist, zum Buchhändler-Nettopreis.

2. Dissertationen können nur ausnahmsweise und nur dann Auf­nahme finden, wenn es sich um hervorragende, einen wirklichen Fort­schritt bedeutende Arbeiten handelt.

3. Der Verfasser einer in dieForschungen aufzuuehmenden Dissertation hat dafür Sorge zu tragen, daß der buchhändlerische Vertrieb des betreffenden Heftes durch die an Fakultäten usw\ abzuliefernden Exemplare möglichst wenig erschwert wird. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, bei der betreffenden Fakultät den Druck nur eines Teils der Dissertation zu beantragen, während dieForschungen das Ganze bringen.

4. Honorar kann für Dissertationen nicht gezahlt werden. Für die Lieferung der an die Fakultät zu gebenden Dissertationsexemplare be­zahlen die Herren Verfasser die Selbstkosten für Druck, Papier und Buchbinderarbeiten, sowohl des Textes als der Beilagen.

5. Verlangt der Verfasser die Aufnahme besonders kostspieliger Karten, Tafeln oder anderer Beigaben, so hat er nach vorheriger Verein­barung mit dem Verleger zu den Kosten der Herstellung beizutragen.

6. Wünscht der Verfasser einer Dissertation den an die Fakultät abzulieferden Teil der Dissertation rasch gedruckt zu sehen, während