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Neuruppinische Leichenpredigten.
in Stolberg und Wernigerode; zu ihnen ist aber ein nur handschriftliches Namensverzeichnis an Ort und Stelle vorhanden. Erst 1898 hat Dr. Edtnund Lange im Ergänzungsband der Zeitschrift „Baltische Studien“*) ein alphabetisch nach Namen geordnetes sechsundzwanzig Bogen starkes Verzeichnis der in der Universitätsbibliothek in Greifswald befindlichen, unter der Bezeichnung ritae Pomeranorum, zu einer Sammlung von 190 Bänden vereinigten Leichenpredigten veröffentlicht; ihm ist 1902 der Gymnasialprofessor Dr. Hermann Nohl gefolgt, der ein ebenso geordnetes Verzeichnis der in der Bibliothek des grauen Klosters in Berlin vorhandenen etwa 2500 Leichenpredigten zunächst im Schulprogramm und dann in der Vierteljahrsschrift des Vereins „Herold“ in Berlin veröffentlicht hat.
Und der Verfaseer dieses Aufsatzes hat ein Verzeichnis zu den etwa 1000 Leichenpredigten (50 Bände) der alten, zum Teil noch aus katholischer Zeit stammenden Ministerialbibliothek der Marienkirche in Frankfurt a. O. angefertigt und in derselben Vierteljahrsschrift (1905) veröffentlicht.
Da Leichenpredigten auch eine Geschichtsquelle sind, eine Quelle nicht nur der Familien- sondern mindestens auch der Ortsgeschichte und nicht weniger der Geschichte des allgemeinen und des theologischen Geschmacks, so ist es vielleicht nicht unangebracht, an dieser Stelle von märkischen Leichenpredigten zu erzählen. Der Verfasser hat aus diesen zahlreichen Leichenpredigten die neuruppinischen herausgegriffen, weil seine Vorfahren in ihren nachweisbar ältesten Zeiten Bürger in Neu-Ruppin waren und diese Stadt infolge der sie betroffenen großen Brandschäden an ortsgeschichtlichen Quellen sehr arm ist.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Auszüge mögen noch einige Worte über Bedeutung und allgemeinen Inhalt der Leiehenpredigten gesagt sein.
Die Leichenpredigten bilden eine eigenartige Literatur aus der Zeit der beiden Jahrhunderte nach der Reformation und sind geradezu eine Errungenschaft der Reformation, die in den Mittelpunkt jeder bis dahin fast ausschließlich liturgisch gestalteten kirchlichen, gottesdienstlichen oder religiösen Feier die erklärende, belehrende und erbauende priesterliehe Rede, die Predigt (praedicare, öffentlich ausrufen, verkünden, erklären) setzte. In Berlin ist die erste Leicheupredigt 1555 gehalten worden; wenigstens hat Martin Friedrich Seidel in seinem Handexemplar der brandenburgischen Konsistorialordnung von 1573 folgenden Randvermerk gemacht: „Anno 1555 Johann Agricola allhier die erste Leichenpredigt getan und drucken lassen zu Ehren Frau Elisabethen Joachims II.
*) Zu beiden Verzeichnissen sind in „Baltische Studien“ 1906 und in der Viertel- jahrMchrift des Herold 1908 Nachträge erschienen.