574
Ernst Friedei.
„Noch 1803 bittet die Kaufmannschaft von Berlin aus Anlaß der Vorbereitungen zum Einzuge des Bruders des Königs, des Prinzen Wilhelm und seiner Gemahlin um die Erlaubnis, „Fahnen in verschiedenen Farben.... errichten zu dürfen.“
„Das Berliner Wappen, welches als maßgebend für die Farbenstreifen der Fahne betrachtet werden muß, zeigte in der ältesten Zeit den brandenburgischen Roten Adler. Später kam als Folge des Wortspiels (Bär-Berlin) der schwarze Bär als Beiwerk (Schildhaltei’) hinzu. So auf einem Siegel aus dem Ausgang des 18. Jahrhunderts. Allmählich wurde er dann unter Verdrängung des Adlers zum Hauptwappentier. Er bleibt es auch auf dem Siegel von 1709. Demnach waren ursprünglich entsprechend dem roten Adler im weißen Felde die Wappenfarben von Berlin rot-weiß, durch das Eindringen des Bären in den Wappenschild rot-schwarz-weiß, und nach dem Verdrängen des Adlers schwarzweiß. Der historischen Entwicklung des Stadtwappens entspricht demnach die Farbenzusammenstellung rot-schwarz-weiß, die seit 1861 übliche Aufeinanderfolge schwarz-rot-weiß schließt sich dagegen der späteren Umbildung des Stadtwappens an.“
Anlage II.
Das Kgl. Ileroldsamt, gezeichnet v. Borrwitz, erwiderte unter dem 16. Mai 1908 auf die gleiche Anfrage des Magistrats folgendes:
„Dem Magistrat erwidern wir .... ergebenst, daß wir über Anwendung und Zusammensetzung von Berliner Stadtfarben aus der Zeit vor 1861 nichts festzustellen vermochten.“
„Stadtfarben richten sich im allgemeinen nach den in den städtischen Wappen vorkommenden Farben. Da nun die Zahl der gebräuchlichen Wappenfarben eine sehr beschränkte ist, muß bei Fahnen und Flaggen vielfach die Reihenfolge der Farben zur Unterscheidung der einzelnen Flaggen dienen, wie solches vorliegend bei den Farben des Deutschen Reiches und derjenigen der Stadt Berlin zu konstatieren ist und beispielsweise auch bei den Farben (Flaggen pp.) Rußlands und der Niederlande vorkommt.“
„Um unsere Auffassung zur Sache befragt, möchten wir sehr ergebenst anheimgeben, an dem Beschlüsse der Gemeindebehörden vom 19. Dezember 1861 festzuhalten.“
„Wir glauben nämlich, daß, wenn die nun seit fast fünfzig Jahren gebräuchlichen, aus den Farben des Stadtwappens abgeleiteten Farben bereits zu vielen Irrtümern und häutigen Vorstellungen bei dem Magistrat geführt haben, eine zur besseren (leichteren) Abhebung von den Reichsfarben erfolgende willkürliche Farbenwahl kein anderes Ergebnis zeitigen würde.“