Zur Gültigkeit der Rosenzweig Picture-Frustration Study 163
Gruppe handelte es sich um„offen aggressive Kinder ohne Ängste‘“‘, bei der anderen um„offen ängstliche Kinder ohne aggressive Durchbrüche‘‘. Jede Gruppe wurde für sich mit einer Kontrollgruppe verglichen, die aus 56 verhaltensangepaßten Schulkindern bestand. Die offen ängstlichen Kinder zeigten gegenüber der Kontrollgruppe erhöhte Intropunitivität, vor allem vom Typ der Betonung des Hindernisses. Die Extrapunitivität war allgemein erniedrigt, insbesondere der Faktor E. Die offen aggressiven Kinder waren gegenüber der Kontrollgruppe dagegen häufiger extrapunitiver, seltener intropunitiv und impunitiv. Von den Faktoren trug wiederum E am stärksten zum Unterschied bei.
Der letztgenannte Befund läßt sich bereits jenen Untersuchungen zuordnen, in denen mehr oder weniger explizit versucht wurde zu prüfen, inwieweit Art und Zahl der extrapunitiven Reaktionen im Test zur Kennzeichnung des herkömmlich als Aggressivität bezeichneten Merkmals herangezogen werden können. Zur Definition des Kriteriums wurden neben der Fremdbeurteilung, andere Testvariable, das Geschlecht, das Alter und die Delinquenz der Versuchspersonen herangezogen. Die Ergebnisse entsprachen zum Teil nicht denen von Mucke.
So fand Lipman(1959) bei 17jährigen, geistig Retardierten keine Unterschiede mit der P-F S zwischen solchen Probanden, die nach dem Urteil der Erzieher auffallend häufig offene Aggressionen zeigten, und solchen, die als weniger aggressiv eingestuft waren. Auch in der Untersuchung von Coleman (1967) zeigten sich keine Beziehungen zwischen Test und der durch PeerRating definierten Aggressivität von 10- bis 13jährigen Jungen. Simons (1967b) berichtet sogar eine signifikant entgegen der Erwartung ausgefallene Korrelation zwischen einer der Faktorenkombinationen und dem Lehrerurteil über Aggressivität bei 10- bis 14jährigen Schülern.
Norman u. Kleinfeld(1958) fanden zwischen 16jährigen delinquent gewordenen Jugendlichen und einer Kontrollgruppe bei Verwendung der Erwachsenenform keinerlei Unterschiede. Lindsey u. Goldwyn(1953) mußten die Feststellung machen, daß entgegen der Erwartung bei 12- bis 13jährigen Delinquenten die im Test zum Ausdruck gebrachte Extrapunitivität signifikant geringer war als bei einer Kontrollgruppe. Vane(1954) fand mit der Erwachsenenform bei delinquenten weiblichen Jugendlichen gegenüber einer nach Alter und sozioökonomischem Hintergrund parallelisierten Kontrollgruppe ebenfalls weniger Extrapunitivität bei stärkerer Ausprägung der beiden anderen Aggressionsrichtungen. Diese Beobachtung wurde bei Erwachsenen mit der entsprechenden Testform häufiger gemacht(vgl. Kaswan, Wasman u. Freedman, 1960).
Ein anderer Befund von Lindsey u. Goldwyn, allerdings mit der Erwachsenenform an Studenten gewonnen, stimmte mit der Aggressivitätshypothese besser überein. Beliebte Studenten zeigten in der P-F S eine stärkere Bevorzugung intropunitiver Reaktionen. Dieser Befund konnte für die Kinderform von Krieger u. Schwartz(1965) bestätigt werden. Kates(1951) fand bei Kindern, die sich nach dem Ergebnis in einem Satzergänzungstest Gleichaltrigen unterordnen, weniger häufig extrapunitive und häufiger die impunitive Aggressionsrichtung als bei Kindern, die Gleichaltrige eher ablehnten.