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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Zur Gültigkeit der Rosenzweig Picture-Frustration Study 171

Insgesamt lassen sich bei einem größeren Teil der bisher durchgeführten Gültigkeitsuntersuchungen Mängel aufzeigen. Andererseits lassen sich die unbefriedigenden Befunde auch durch testspezifische Besonderheiten erklä­ren. Auf jeden Fall machen die derzeit vorliegenden Erfahrungen deutlich, daß der Gültigkeitsanspruch der Kinderform nur teilweise gerechtfertigt ist. Dem Verfahren ist eine gewisse Diskriminationsfähigkeit in Bezug überdau­ernder Frustrationsempfindlichkeit nicht abzusprechen. Doch ist die Zahl der angenommenen Klassifizierungsmöglichkeiten der resultierenden Verhal­tensmuster utopisch.

Eine differenziertere Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Verfahrens, gerade auch im Hinblick auf die Situationsspezifität, wird unter Umständen dann möglich, wenn man als eindeutiges Gültigkeitskriterium konkretes Ver­halten heranzieht. Dies ist überraschenderweise bisher nicht geschehen.

2. Eigene Untersuchung

2.1. Fragestellung

Der Gültigkeitsanspruch der P-F S setzt letztlich voraus, daß es überdau­ernde und relativ situationsunabhängige Dispositionen für soziales Verhalten gibt. An diesem Traitkonzept des sozialen Verhaltens sind seit der Unter­suchung von Hartshorne u. May(1928) immer wieder Zweifel geäußert und begründet worden, in neuerer Zeit insbesondere von Mischel(1968). Befunde, die für die Anwendbarkeit des Traitkonzeptes auf den fraglichen Verhaltens­bereich sprechen, haben Gormly u. Edelberg(1974) vorgelegt. Sie berichten von einer relativ engen, wenig situationsabhängigen Konkordanz der Ergeb­nisse verschiedener Ratingmethoden hinsichtlich des Merkmals Aggressivität.

Unter diesem Aspekt scheinen Verhaltensbeurteilungen geeignete Krite­riumsvariable für die P-F S darzustellen. Sie sind auch verschiedentlich zu diesem Zwecke erhoben worden(vgl. Tabelle 1), haben aber zu keinen ein­deutigen Ergebnissen geführt. Nur in zwei von insgesamt fünf Fällen fanden sich bedeutsame Kovariationen mit einzelnen Testvariablen in der erwarteten Richtung. Allerdings sind Ratingverfahren, wie auch Gormly und Edelberg zugeben, nicht frei von methodenspezifischen Fehlerquellen, so daß Urteiler­konkordanzen nicht unbedingt zutreffende Verhaltensbeschreibungen defi­nieren. Eine fehlende Beziehung zum Testergebnis muß daher nicht man­gelnde Verhaltensrelevanz des Tests bedeuten. Es scheint daher ratsam zu sein, neben Beurteilungen auch das Verhalten selbst als Kriteriumsvariable zu berücksichtigen.

Im vorliegenden Falle sollte der Zusammenhang zwischen P-F S, Beurtei­lungen der Aggressivität und dem aggressiven Verhalten selbst überprüft wer­den. Das Traitkonstrukt Aggressivität wurde ausgewählt, weil Anhaltspunkte für überdauernde individuelle Unterschiede bestehen, die P-F S besonders häufig zur Diagnostik dieses Konstruktes verwendet wird und hinsichtlich dieses Konstruktes noch am ehesten eine spezifische Merkmalskonstellation erwarten läßt. Außerdem stand ein Beobachtungsbogen zur Registrierung aggressiven Verhaltens zur Verfügung, der bei dieser Gelegenheit erprobt werden sollte.