Zur Gültigkeit der Rosenzweig Picture-Frustration Study 171
Insgesamt lassen sich bei einem größeren Teil der bisher durchgeführten Gültigkeitsuntersuchungen Mängel aufzeigen. Andererseits lassen sich die unbefriedigenden Befunde auch durch testspezifische Besonderheiten erklären. Auf jeden Fall machen die derzeit vorliegenden Erfahrungen deutlich, daß der Gültigkeitsanspruch der Kinderform nur teilweise gerechtfertigt ist. Dem Verfahren ist eine gewisse Diskriminationsfähigkeit in Bezug überdauernder Frustrationsempfindlichkeit nicht abzusprechen. Doch ist die Zahl der angenommenen Klassifizierungsmöglichkeiten der resultierenden Verhaltensmuster utopisch.
Eine differenziertere Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Verfahrens, gerade auch im Hinblick auf die Situationsspezifität, wird unter Umständen dann möglich, wenn man als eindeutiges Gültigkeitskriterium konkretes Verhalten heranzieht. Dies ist überraschenderweise bisher nicht geschehen.
2. Eigene Untersuchung
2.1. Fragestellung
Der Gültigkeitsanspruch der P-F S setzt letztlich voraus, daß es überdauernde und relativ situationsunabhängige Dispositionen für soziales Verhalten gibt. An diesem Traitkonzept des sozialen Verhaltens sind seit der Untersuchung von Hartshorne u. May(1928) immer wieder Zweifel geäußert und begründet worden, in neuerer Zeit insbesondere von Mischel(1968). Befunde, die für die Anwendbarkeit des Traitkonzeptes auf den fraglichen Verhaltensbereich sprechen, haben Gormly u. Edelberg(1974) vorgelegt. Sie berichten von einer relativ engen, wenig situationsabhängigen Konkordanz der Ergebnisse verschiedener Ratingmethoden hinsichtlich des Merkmals Aggressivität.
Unter diesem Aspekt scheinen Verhaltensbeurteilungen geeignete Kriteriumsvariable für die P-F S darzustellen. Sie sind auch verschiedentlich zu diesem Zwecke erhoben worden(vgl. Tabelle 1), haben aber zu keinen eindeutigen Ergebnissen geführt. Nur in zwei von insgesamt fünf Fällen fanden sich bedeutsame Kovariationen mit einzelnen Testvariablen in der erwarteten Richtung. Allerdings sind Ratingverfahren, wie auch Gormly und Edelberg zugeben, nicht frei von methodenspezifischen Fehlerquellen, so daß Urteilerkonkordanzen nicht unbedingt zutreffende Verhaltensbeschreibungen definieren. Eine fehlende Beziehung zum Testergebnis muß daher nicht mangelnde Verhaltensrelevanz des Tests bedeuten. Es scheint daher ratsam zu sein, neben Beurteilungen auch das Verhalten selbst als Kriteriumsvariable zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Falle sollte der Zusammenhang zwischen P-F S, Beurteilungen der Aggressivität und dem aggressiven Verhalten selbst überprüft werden. Das Traitkonstrukt Aggressivität wurde ausgewählt, weil Anhaltspunkte für überdauernde individuelle Unterschiede bestehen, die P-F S besonders häufig zur Diagnostik dieses Konstruktes verwendet wird und hinsichtlich dieses Konstruktes noch am ehesten eine spezifische Merkmalskonstellation erwarten läßt. Außerdem stand ein Beobachtungsbogen zur Registrierung aggressiven Verhaltens zur Verfügung, der bei dieser Gelegenheit erprobt werden sollte.