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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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232 Adolf Joksch

Berufsreife!) verwendet. Beide werden für das allgemeine Leistungsvermögen gesetzt, sich beruflich zu betätigen, während spezielle individuelle Fähigkei­ten und die individuelle Stärke allgemeiner Fähigkeiten zur Eignung für einen bestimmten Beruf führen, spezielle Interessen zur Neigung. Sowohl die für die Berufsfähigkeit notwendigen allgemeinen Eigenschaften wie Ausdauer, Geschicklichkeit, Selbständigkeit, Konzentrationsvermögen und Intelligenz als auch spezielle Kenntnisse werden nicht in jedem Beruf gleich stark bean­sprucht. So bildet sich bei verschiedenen Berufsgruppen eine unterschied­liche Gewichtigkeit der Einzelfähigkeiten, die als Anforderungsprofil bezeich­net wird?).

AlsBerufsbewährung gilt die erbrachte berufliche Leistung. Sie ist von der individuellen Berufsfähigkeit abhängig und wird stark von der richtigen Berufswahl, die sowohl von der Eignung und Neigung des Berufsausübenden als auch vom Arbeitsangebot der Wirtschaft abhängig ist, beeinflußt.

Dadurch bieten sich einem pädagogischen Ansatz, der die Berufsbewäh­rung des einzelnen zum Ziel hat, zwei Angriffspunkte: die Schulung der Lei­stungsfähigkeit, damit der Jugendliche auch größeren beruflichen Anforde­rungen gerecht werden kann, und die Hinführung zum geeigneten Beruf, da­mit die vorhandene Leistungskapazität genützt wird, unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen, die der Jugendliche hat.

In$ 2 des Schulorganisationsgesetzes Österreichs heißt es:Die österrei­chische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wis­sen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu er­ziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den ge­meinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken(Hervorhebungen vom Verfasser). Daraus geht hervor, daß sich die Schule ihrer Aufgabe bei der Hinführung zur Berufsfähigkeit bewußt ist. Allerdings ist sie nicht der allei­nige Träger dieser Aufgabe. Besonders die Eltern sind verpflichtet, die Ent­wicklung der Anlagen ihrer Kinder zu fördern. Diese Elternpflicht respektiert und betont der Gesetzgeber im oben zitierten Gesetzestext durch die Ver­wendung des Wortesmitzuwirken bei der Bestimmung der Aufgabe der Schule®).

Ausgangspunkt jeder Förderung sind jedoch die individuellen Anlagen des Kindes. Diese können als die endogenen Faktoren zur Berufsfähigkeit bezeich­net werden. Hierher gehören die Anlagen zur Intelligenz*), zur Ausdauer, zur Genauigkeit, zum Konzentrationsvermögen>) und die speziellen Begabun­gen wie die musikalische Begabung, die sprachliche Begabung usw.