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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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234 Adolf Joksch

zu dokumentieren, wurden schon früh(1897) Untersuchungen über die Be­rufsbewährung von Schwachbegabten durchgeführt!?2). Erst in letzter Zeit erfolgten speziellere empirische Arbeiten, die nicht mehr nur die Berufs­bewährung als solche, sondern diese unter einem besonderen Aspekt(wie Berufsschule!?) oder Kriminalität!*) untersuchen, um genauere Erkenntnisse im Bereich der Berufsbewährung Schwachbegabter zu erhalten. Einen Bei­trag zu dieser Forschung soll die nachfolgende Untersuchung bringen.

2. Planung und Durchführung der Untersuchung

a) Die Problemstellung

Die Tendenz, das behinderte Kind im Zusammenhang mit der Familie zu sehen und nicht isoliert als einmaligen Fall nur als es selbst, fand sich zuerst vor allem in den USA. Es wurde hier im Gegensatz zu dem auch im deut­schen Sprachraum vorherrschenden wissenschaftlichen Interesse an dem Zu­sammenhang von Milieu und Leistung, wobei hier vor allem sozial niederes Milieu mit geringerer Intelligenzleistung korreliert wurde nicht das eben aufgezeigte Problem allein gesehen, sondern auch auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die intellektuell hochbegabten Eltern dadurch erwachsen, ein behindertes Kind zu haben, und zwar vor allem ein schwachbegabtes.

Damit soll nicht gesagt sein, daß in der Heilpädagogik des deutschen Sprachraums die Tatsache übersehen wurde, daß besonders von Angehörigen sozial höherer Schichten Versuche unternommen wurden, die Schwach­begabung des Kindes zu verschleiern. Hanselmann zeigt dies an Hand eines Beispiels auf:Ich kenne einen geistesschwachen Mann, der es zum Direktor eines großen landwirtschaftlichen Gutesgebracht hatte, das heißt, seine Familie hatte es dahin gebracht, daß der Mann in dieser Scheinstellung be­halten wurde, indem man einen intelligenten, armen Studenten zu seinem Privatsekretär machte. Dann starb der Vater, das Gut wurde verkauft, die Verwandten zogen sich zurück, und damit fiel der Schutzwall, den die Familie um diesen armen Mann gestellt hatte. Nach der Erbteilung kümmer­ten sich die beiden Brüder, die in überseeischen Ländern lebten, nicht um ihn. Sein Vermögen, das er nicht einmal übersehen konnte, ging in raffinierten Manipulationen eines Spekulanten nach und nach in den Besitz des letzteren über. Heute ist der damalige Gutsdirektor, der zu Lebzeiten seines Vaters Mitglied mehrerer Kommissionen, auch eines Vereins zur ‚Versorgung armer schwachsinniger Kinder war, ein armer hilfsbedürftiger Mensch, der in den Gärten und Parkanlagen einiger entfernter Verwandten inkognito einen Teil seines Unterhaltes verdient, den andern, größeren Teil, hintenherum ge­schenkt bekommt. Und heute ist er, wenn ich so sagen darf, glücklich, denn jetzt lebt er das Leben, das ihm gemäß seiner Geistesschwachheit angepaßt ist; niemand mehr mutet ihm Unmögliches zu!>).

Es wurde auch das Verhältnis Erziehungsfehler und Schwererziehbarkeit durch die Heilpädagogik behandelt und in ihren Problemstellungen berück­sichtigt. Aber die Wechselbeziehung geschädigtes Kind und Fehlverhalten der Eltern unter Einbeziehung der Schichtzugehörigkeit der Eltern wurde, wenn