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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Der Einfluß des soziokulturellen Status der Eltern 243

stimmt Rand und Platz in der menschlichen Gesellschaft, er gibt Anteil am objektiven Geiste*7),. Rosenmayr*®8) bestimmt die Schichtzugehörigkeit nach dem Beruf des

Familienerhalters folgendermaßen:

Unterschicht: Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter, Facharbeiter, niedere Ange­stellte und Beamte

Mittelschicht: Mittlere Privatangestellte, mittlere Beamte, Gewerbetreibende und niedere Intelligenzberufe

Oberschicht: Höhere Privatangestellte, höhere Beamte, höhere Intelligenz­berufe und Unternehmer

Um eine große sozio-kulturelle Kluft innerhalb der für die Untersuchung

gebildeten Paare zu erhalten, das heißt um ein stark unterschiedliches sozio­

kulturelles Milieu, da es die Variable im Versuch darstellt, zu erhalten, wur­

den Akademiker(entspricht höheren Intelligenzberufen und somit der Ober­

schicht) Facharbeitern(Unterschicht) gegenübergestellt. Die Wahl des Fach­

arbeiters als Repräsentant der Unterschicht liegt darin begründet, daß dieser

einerseits einen großen bildungsmäßigen Abstand zum Akademiker bietet,

andererseits sowohl das Bestehen eines hereditären Schwachsinns als auch

das Vorhandensein einer geistigen Verwahrlosung in seiner Familie nicht

wahrscheinlich ist. Denn Jugendliche, die außer der Cerebralschädigung noch

einer starken geistigen Verwahrlosung ausgesetzt oder hereditär geschädigt

sind, würden sowohl in der Testleistung wie auch in der Schulleistung unter

jenem Niveau liegen, das sie haben müssen(EQ 7080+ 5%, mindestens

6. Sonderschulstufe positiv absolviert), um in der Untersuchung berücksich­

tigt zu werden.

c) Kriterien zur Bestimmung der Berufsbewährung

Ist es bei der Schulleistung schwierig, einen objektiven Maßstab zum Ver­gleich verschiedener individueller Schulleistungen zu finden, so zeigt sich die gleiche Schwierigkeit bei der Erstellung von Kriterien, mit denen die Berufs­bewährung gemessen werden soll, besonders wenn man davon absieht, nur die berufliche Tätigkeit zu bewerten, wie dies bei der Mehrzahl von empiri­schen Untersuchungen der Fall ist. Diese Bewertung gibt jedoch nur ein sehr undifferenziertes Bild über die Berufsbewährung, sie stellt eigentlich nur den Arbeitseinsatz zum Zeitpunkt der Untersuchung fest.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch den Vergleich des erreichten Berufsniveaus. Auch dieses Kriterium findet sich in den heilpädagogischen empirischen Untersuchungen häufiger. Meist wird unterschieden zwischen Lehrlingen, Anlernlingen und Ungelernten. Diese Einteilung einzuhalten wird jedoch in Österreich dadurch erschwert, daß hier dem Arbeitnehmer kein Anlernvertrag geboten wird, also deshalb der Anlernling als solcher schwer bestimmt werden kann. Andererseits gibt es eine größere Anzahl von Be­rufen, für die keine Lehre vorgesehen ist(wie Dekorateur, Fußbodenverleger), für deren Ausübung jedoch trotzdem verschiedene spezielle Kenntnisse er­worben werden müssen. Vielfach lassen sich diese Berufe auch schwer in das oben genannte Schema pressen(z.B. in der Textilindustrie Zuschneider, Maschinennäherinnen, Maschinenbügler usw.). Die Absolvierung der inner­