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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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244 Adolf Joksch

betrieblichen Schulung zu diesen Tätigkeiten bringt meist einen höheren Lohn und einen gesicherteren Arbeitsplatz mit sich, wodurch sich derAn­gelernte vomUngelernten unterscheidet. Sperrer*?) teilt die Arbeiter ein in Facharbeiter, niedriger qualifizierte Arbeiter(worunter er auch angelernte Arbeiter versteht; allerdings nimmt er in diese Gruppe auch weniger schwer erlernbare Handwerkslehren dazu wie Bäcker) und Hilfsarbeiter. So läßt sich auch im Rahmen dieser Arbeit diese Reihung beibehalten. Allerdings wird die Einteilung so getroffen, daß Probanden mit abgeschlossener Lehre und bestandener Gesellenprüfung generell den Facharbeitern zugeordnet werden. Zur Erfassung der Berufe ist dann noch eine weitere Gruppe nötig, nämlich jene der Angestellten. Diese werden ja meist in der Literatur von den Arbei­tern abgesetzt. Jedoch beruht die Unterscheidung auf einer arbeitsvertrags­rechtlichen Basis und nicht direkt auf einer ausbildungsmäßigen. Zur Unter­scheidung zwischen den einzelnen Personen bei den Paaren wird im Rahmen der Arbeit in Anlehnung an Sperrer folgende Einteilung getroffen: Facharbei­ter, weniger qualifizierter Arbeiter(entspricht Anlernling), Hilfsarbeiter, nicht berufstätig. Die Zuteilung zu den einzelnen Klassen bezieht sich auf den Zeitpunkt der Untersuchung(Juni 1970).

Um die Mobilität innerhalb des Berufsfeldes im vertikalen Verlauf festzu­stellen, wurde auch der Berufsauf- bzw.-abstieg des Sonderschülers berück­sichtigt, und zwar ebenfalls mit der oben angegebenen Klasseneinteilung. Der Abstieg erfolgt in Richtung Facharbeiter, weniger qualifizierter Arbeiter, Hilfsarbeiter, nicht berufstätig, der Aufstieg umgekehrt. Verglichen wird immer die einmal erreichte ranghöchste Position mit der gegenwärtigen Posi­tion. Die Lösung eines Lehrverhältnisses wird ebenfalls als Berufsabstieg ge­wertet, da in der Lehre eine höhere Position impliziert ist, wenn diese durch­gehalten wird. Auch gilt der Lehrling, werden Berufsanfänger in Klassen ge­faßt, ranghöher als der Anlernling und Hilfsarbeiter.

Als weitere Kriterien der Berufsbewährung wurden die Häufigkeit des Arbeitsplatzwechsels und die Zeiten der Nichtbeschäftigung untersucht. Die Häufigkeit des Arbeitsplatzwechsels ist insofern relevant, daß der länger im Betrieb Arbeitende eine gefestigtere Position hat als der nur kurzfristig Arbeitende(Gelegenheitsarbeiter).

Von Zeiten der Nichtbeschäftigung und nicht von Arbeitslosigkeit wird deshalb gesprochen, weil in der gegenwärtigen(1970) Wirtschaftslage kaum eine echte Arbeitslosigkeit zu finden ist°°), das heißt die Gründe, die zur Nichtbeschäftigung führen, liegen weniger an der gegenwärtigen Wirtschafts­lage als an dem betreffenden Nichtbeschäftigten, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aus mangelnder Arbeitsbereitschaft.

Auch das Einkommen wurde als Kriterium der Berufsbewährung heran­gezogen. Denn gerade am Arbeitslohn zeigt sich, wie gut der cerebralgeschä­digte Jugendliche sich am Arbeitsplatz behauptet. Denn er wird nur dann einen durchschnittlichen Verdienst erreichen, wenn er auch eine durchschnitt­liche Arbeit leistet.

d) Die Probanden

Die Probanden wurden aus einer Anzahl von 3024 Sonderschülern(der Geburtsjahrgänge 1948 bis einschließlich 31.8. 1951) aus 16 Wiener Sonder­