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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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246 Adolf Joksch

schadens auf die Berufsbewährung sowie des Zeitpunktes, an dem die Schä­digung erfolgte, und in den Hauptversuch.

Im ersten Vorversuch wird untersucht, ob die Entstehungsursache des Defektes die spätere Berufsbewährung beeinflußt. Um diesen Einfluß erfas­sen zu können, wird das soziokulturelle Milieu konstant gehalten. Für die Untersuchung wurden sowohl 40 Paare von männlichen Jugendlichen als auch 40 Paare von weiblichen Jugendlichen, die nach ihrer sozialen Her­kunft aus einer Facharbeiterfamilie stammten, gebildet. Da auch die Mög­lichkeit bestand, daß der Zeitpunkt der Schädigung Einfluß auf die Berufs­bewährung haben könnte, wurde im Rahmen des Vorversuchs nur das post­natal geschädigte Kind berücksichtigt. Als Ursachen des frühkindlichen Ge­hirnschadens sollten die enzephalitische, die traumatische und die toxische Schädigung berücksichtigt werden. Im Laufe der Erhebung stellte sich je­doch heraus, daß sich zu wenig Kinder mit klinisch nachgewiesener toxischer Schädigung finden ließen, die auch dem EQ-Bereich 7080 angehörten, um eine empirische Untersuchung durchführen zu können. Deshalb mußte auf eine Untersuchung dieser Gruppe verzichtet werden. Da auf Grund empiri­scher Erhebungen(z.B. Beer>3)) angenommen werden konnte, daß eine nicht intakte Familienstruktur(wie Pflegeeltern, Stiefvater, Stiefmutter, Eltern geschieden usw.) die Leistung negativ beeinflussen könnte, wurden nur Jugendliche aus intakten Familien zur Paaraufstellung herangezogen. Die Variable ist in diesem Fall die Ursache des Defektes, die Konstanten bilden die bereits genannten Auswahlkriterien, untersucht wird die Berufsbewäh­rung an Hand der erwählten Kriterien.

Der zweite Vorversuch beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der Schädi­gung, und zwar ergibt sich dabei eine Einteilung von drei Gruppen, je nach­dem ob die Schädigung pränatal, perinatal oder postnatal erfolgte. Auch hier ergaben sich Schwierigkeiten bei der Erstellung von Paaren, da oft der Zeitpunkt der Schädigung nicht festliegt(z. B. wenn das postenzephalitische Syndrom vorliegt, jedoch keinerlei Auffälligkeiten angegeben wurden) bezie­hungsweise die Anamnese mehrere Möglichkeiten der Zeitpunktbestimmung zulassen würde(z.B. pränatale Schädigung auf Grund eines mütterlichen viralen Infekts im zweiten Schwangerschaftstrimenon, Meningitis im Alter von 0;11). Es wurden daher ebenfalls nur klinisch eindeutig bestimmte Fälle zur Untersuchung herangezogen. Es wurden aus 105 männlichen Probanden, die ebenfalls wie beim ersten Versuch aus dem Facharbeitermilieu stammen und in einer Verteilung von 35 pränatalen, 35 perinatalen und 35 postnata­len ausgewählt wurden, 35 Paare gebildet, und zwar in der Kombination prä­natal perinatal, perinatal postnatal und postnatal pränatal. Es wur­den ebenfalls wie beim ersten Vorversuch nur Jugendliche aus intakten Fami­lien berücksichtigt. Die Berufsbewährung wird in allen gewählten Bewäh­rungskriterien überprüft. Außerdem wurde der Versuch mit der gleichen An­ordnung und Verteilung bei weiblichen Jugendlichen durchgeführt.

Ergänzend zu den Variablen der Vorversuche werden folgende Erklärun­gen beigefügt. Die häufigste Ursache organischer Hirnstörungen stellen die Hirnentzündungen(Enzephalitiden) dar. Diese haben sich, vor allem unter den Bedingungen der großstädtischen Zivilisation in den letzten dreißig Jah­ren vervielfacht>*). Entzündliche Hirnstörungen sind im frühen Kindesalter