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268 Heilpädagogische Dokumentation
nis für das Kind unserer Zeit— Leistung und Wettbewerb— Ermutigung— Konfliktlösung und der Umgang mit Rüpeln— Wöchentliche Diskussion: Analyse und Kritik der Klassensituation— Beispiele, Zwang zu vermeiden.
In einem Schlußabschnitt merkt der Herausgeber kritisch an, daß der Problembereich Disziplin nicht nur einseitig unter sozialpsychologischem Aspekt auf das Verhältnis Lehrer—-Schüler reduziert werden kann, sondern eine„Faktorenkomplexion‘“‘ darstellt, in der u.a. auch die Organisation und Institution von Schule sowie familiäre und gesellschaftliche Strukturen eine Rolle spielen.
Richard G. E. Müller, Glinde
Richtlinien für die Erziehung und den Unterricht an der Schule für Verhaltenggestörte (Directions for the education in the school for behaviourally disturbed) In: Richtlinien und Lehrpläne, Band III, Sonderschulen(Schule für Blinde, Schule für Gehörlose, Schule für Geistigbehinderte, Schule für Körperbehinderte, Schule für Lernbehinderte, Schule für Schwerhörige, Schule für Sehbehinderte, Schule für Sprachbehinderte, Schule für Verhaltensgestörte), hrsg. von der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, Hamburg 1976. Walhalla und Praetoria Verlag KG Georg Zwickenpflug, Regensburg, DM 12,80.
Die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung hat im Frühjahr 1976 zusammen mit den Richtlinien und Lehrplänen für die übrigen Sonderschulen bemerkenswerte„Richtlinien für die Erziehung und den Unterricht an der Schule für Verhaltensgestörte‘‘, die als„Durchgangsschule‘‘ verstanden wird, vorgelegt. In Anbetracht der zunehmenden Klagen über verhaltensauffällige Schüler an allgemeinbildenden Schulen und aufgrund ihrer konzentrierten Fassung sowie ihrer allgemeinpädagogischen Relevanz müßten ihre 14 Seiten jedem in der Grundschule und in der Mittelstufe der allgemeinen Schulen und der Sonderschulen unterrichtenden Lehrer zugänglich gemacht werden, da sie über die Grenzen der Verhaltensgestörtenpädagogik hinaus eine sensible Zusammenfassung für variationsreiches und angemessenes Lehrerverhalten bieten. Trotz ihrer gerafften Darstellung sind diese Richtlinien keine Ansammlung von Allgemeinplätzen oder Aufzählung von Schlagworten. Sie haben damit— ihrem Auftrag als verbindlicher Orientierungsrahmen entsprechend— die Schwächen vermieden, die dem Entwurf der„Rahmenrichtlinien für die Schule für Verhaltensgestörte‘ auf Bundesebene, erstellt unter der Federführung Baden-Württembergs, noch anhaften. Selbstverständlich erfüllen die Hamburger Richtlinien nicht die Erwartungen auf Rezepte im Sinne von Hilfestellungen im Umgang mit einem bestimmten Kind, sie ermöglichen aber das unwiederholbare individuelle Betreuen des therapiebedürftigen Kindes im Rahmen eines begrifflich klaren Feldes, das sie für den sozialen, emotionalen und psychosomatischen Bereich sowie für den schulischen Leistungsbereich abstecken. Die Kategorien Rationalisierung, Emotionalisierung, Rhythmisierung und Sprachbildung sind die Elemente des richtungsweisenden Konzepts, in dem allerdings der Aspekt der Integration durch Therapie verhaltensgestörter Kinder innerhalb des allgemeinen Schulwesens zu kurz kommt.
Dr. Peter Struck, Hamburg
Schmid-Giovannini, Susanna: Sprich mit mir(Speak to me) Eine ganzheitliche Lautsprachmethode für Kleinkinder von 0—7 Jahren. Für Eltern und Erzieher hörgeschädigter Kleinkinder. Schriften zur Hörgeschädigtenpädagogik Heft 15, hrsg. v. H. Jussen. 241 Seiten. Mit vielen Abbildungen. 1976. DM 21,—. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, Berlin.
Das von der Verfasserin„dargelegte Lehrverfahren ist aus einer langjährigen Arbeit an gehörlosen Kleinkindern erwachsen‘ und bietet„Eltern und Erziehern eine Fülle von bedenkenswerten Hinweisen und praktischen Anregungen‘‘. Nach Ansicht des Herausgebers hat das Konzept der Verfasserin insofern„Modellcharakter‘‘, als nicht überall gleich positive Voraussetzungen für die Erziehung gehörloser Kinder bestehen, sei es,„daß die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Sonderpädagoge‘ nicht möglich ist, oder daß manche Erzieher„auf Grund abweichender eigener Erfahrungen den... Weg in dieser Form nicht für gangbar halten oder ihn modifizieren wollen“.